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Wahlausschreiben - Briefwahl

Verfasst: Donnerstag 9. August 2018, 07:50
von pille
1. Muessen im Wahlausschreiben alle Stellen des Aushangs
einzeln erwähnt werden ?

Oder genügt beispielsweise der Eintrag "betriebliche Infotafeln" ?

2. Wie werden ausgefüllte Briefwahlunterlagen behandelt, die vor dem Wahltag zurück kommen ?

3. Genügt es bei genereller Briefwahl am Tag der Wahl den Wahlort ( z.b. Kantine )
ab einer Stunde vor Ende der Stimmabgabe zu besetzen oder muss dieser den ganzen Tag
über bis zur angegebenen Zeit besetzt sein ?

Wahlausschreiben - Wie werden eingegangene Briefwahlunterlagen (Freiumschläge) behandelt?

Verfasst: Donnerstag 9. August 2018, 12:50
von albin.göbel
pille hat geschrieben:1. Muessen im Wahlausschreiben alle Stellen des Aushangs einzeln erwähnt werden?
Im Original JA (komplette Verteilerliste). Bei den kopierten Aushängen NEIN, da reicht die Bezeichnung der jeweiligen konkreten Aushangstelle.

pille hat geschrieben:2. Wie werden ausgefüllte Brief­wahl­un­ter­la­gen behandelt, die vor dem Wahltag zurück kommen?
• Eingangsdatum auf Wahlbrief
• Eingangsdatum in Wählerliste*)
• Sammeln in Karton alphabetisch
• Wegschließen in einem Schrank

Einen "Wahltag" und "Wahlort", wie von Ihnen geschrieben, gibts nicht bei ge­ne­rel­ler Brief­wahl, weil's keinen Tag der Brief­wahl gibt (sondern regelmäßig Brief­wahl­wo­chen). Hier kann selbstverständlich schon zuvor gewählt werden – und der zwingend zu­ge­kleb­te (!) Wahlbrief (Freiumschlag) schon vorher dem Wahlvorstand übersandt oder übergeben werden laut § 11 Abs. 3 Satz 1 Nummer 3 SchwbVWO, wie bereits in der Diskussion von 03.08.2018 geschrieben. Demnach gibts eine Abgabefrist, bis zu der der Wahlbrief dem Wahl­vor­stand zu­ge­gan­gen sein muss. Nicht verschlossene, das heißt also nicht zugeklebte Wahlbriefe, sind ungültig. (so LAG Hamm, 01.06.2007, 13 TaBV 87/06, Rdnr. 65 m.w.N. zur allgemeinen Ansicht). Das ist auch auf dem Wahlbrief vom Wahl­vor­stand ggf. sogleich zu notieren, dass ein "nicht verschlossener Freiumschlag". Für das Protokoll bedeutet dieses: Es handelt sich bei dieser Stimme nicht um eine un­gül­ti­ge, sondern um eine nicht ab­ge­ge­be­ne Stimme (Wiegand/Hohmann, SchwbVWO, § 11 Rn. 63 m.w.N.)

"Die schriftliche Stimmabgabe darf nicht be­rück­sich­tigt werden, wenn der Frei­um­schlag nicht verschlossen ist, die vor­ge­druck­te Erklärung zur persönlichen Kenn­zeich­nung des Stimmzettels fehlt, vom Wähler nicht unterschrieben oder ver­se­hent­lich in den Wahlumschlag mit dem Stimmzettel gelegt worden ist" (Hohmann in: Wiegand/Hohmann, SchwbVWO, § 11 Rn. 76 m.w.N.)

Zur Behandlung nicht verschlossener Frei­um­schläge durch den Wahlvorstand vergl. auch Wiegand/Hohmann, SchwbVWO, § 12 Rn. 5/6.

:idea: TIPP Das berichtigte Ausschreiben runterladen, weil es seit 09.08.2018 ein fehlerbereinigtes BIH Update gibt (Nr. 7 des SBV-Wahlausschreibens). Die Überschrift dieses BIH-Wahlausschreibens halte ich für eher „suboptimal“ für reine Briefwahl – und würde diese daher bei genereller Briefwahl textlich präzisieren bzw. ändern. Besser evtl. wie folgt statt „WAHLAUSSCHREIBEN für die Wahl der Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung am ….“:

„WAHLAUSSCHREIBEN
für die schriftliche Stimmabgabe zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung (Briefwahl) bis …….“


Viele Grüße
Albin Göbel

*) Das ist nur Arbeitsliste, also nicht
Liste, welche zur Einsicht ausliegt !!
Die 'Stimmabgabevermerke' dürfen
nicht eingesehen werden laut BAG.
WV muß alles in öff. Sitzung prüfen
"Briefwahlrückläufer zu registrieren"
LAG Düsseldorf ­ vom 16.09.2011,
10 TaBV 33/11, Rn. 20/75

Wahlbrief (Freiumschlag)
Wahlbrief (Freiumschlag)
Wahlbrief (Freiumschlag)
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Re: Wahlausschreiben - Briefwahl

Verfasst: Montag 13. August 2018, 14:21
von pille
Hallo Herr Göbel,

danke für ihre klärende Unterstützung.

Könnten Sie mir noch die letzte Frage aus meinem ersten Eintrag beantworten :

Genügt es bei genereller Briefwahl am Tag der Wahl den Wahlort ( z.b. Kantine )
ab einer Stunde vor Ende der Stimmabgabe zu besetzen oder muss dieser den ganzen Tag
über bis zur angegebenen Zeit besetzt sein ?

Briefwahl: Kleber der nicht klebt?

Verfasst: Donnerstag 30. August 2018, 10:40
von albin.göbel
pille hat geschrieben:3. Genügt es bei genereller Brief­wahl­­ am Tag der Wahl den Wahlort (z.B. Kantine) ab einer Stunde vor Ende der Stimmabgabe zu besetzen oder muss dieser den ganzen Tag über bis zur angegebenen Zeit be­setzt­­ sein?
Hallo Pille, bei einer generellen Briefwahl gibt's keinen "Tag der Wahl" und es gibt keinen "Wahlort" mit Wahlraum und Wahlkabinen, wie ja bereits weiter oben am 09.08.2018 sowie hier gepostet­. Da gibt es nur Raum zum Öffnen und Zählen. TIPP: Im Büro des Wahl­vor­stands­ sollte jemand am letz­ten­­ Wahltag bis zu dem im Ausschreiben angegebenen Zeitpunkt für "Abschluß der Wahl", d.h. Abgabeschluss für Wahlbriefe, folglich dem Zeitpunkt, bis zu dem die Frei­um­schläge (Wahl­briefe) spätestens dem Wahl­vor­stand zu­ge­gan­gen­­­ sein müssen, erreichbar sein oder dort Hinweiszettel an­brin­­gen­­­, wo sich der Vorstand aufhält für den Fall, dass Nachzügler "auf den letzten Drücker" ver­sucht­­, dort seinen Wahlbrief persönlich zu "übergeben" nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SchwbVWO statt den Frei­um­­schlag­­­ zuvor mit der Post zu schicken.

Praxishinweis:
"Mit 'Ort' ist der 'Wahlraum' gemeint", sagt Dr. Hohmann in Wiegand/Hohmann, SchwbVWO, § 5 Rn. 53, und den gibts nicht bei einer generellen Brief­wahl­­. Ist generelle Briefwahl angeordnet, ist die Briefwahl die "einzig mögliche Wahl­form­­­­­" (Wiegand/Hohmann, SchwbVWO, § 11 Rn. 52 mwN). Dann kann nur mit Wahl­brief­­­­­ (Freiumschlag) gewählt werden per Post oder per Bote oder per (persönlicher) Übergabe beim Wahlvorstand. Dabei darf nur der vom Wahlvorstand ausgegebene Original-Freiumschlag verwendet werden - kein eigener!

Würde ein eigener oder keiner verwendet oder nicht zu­geklebt­­­­­, wäre das nicht ord­nungs­­­­­ge­­­­­­mäß­­­­­­ und dürfte folglich nicht als gültig be­rück­sich­tigt werden! (so VG Köln vom 17.12.1984 - PVL 14/84 - zum feh­len­­den­­­ Freiumschlag bei Briefwahl).

Verflixt u­nd­­­­­ zugeklebt:
TIPP: Vor Versendung der Brief­wahl­­­­­un­­­­­­ter­la­­­­­gen­­­­­­ sollte der Wahl­vor­­­­­stand­­­­­­ die Gum­mie­­­­­rung­­­­­­ von seinen Freiumschlägen noch kurz überprüfen (Klebetest!). Sind Umschläge zB. schon älter, kleben sie nicht richtig und öffnen sich zum Teil von alleine wieder. Oder schlicht schadhafte Kuverts wie bei der Österreich-Wahl von 2016 mit man­gel­­­­­haf­­­­­­ter­­­­­­­ Klebespur - aus deutscher Produktion?

Viele Grüße
Albin Göbel