Erörterung über die Anzahl der Stellvertreter
Verfasst: Mittwoch 8. August 2018, 13:15
Hallo,
Was genau ist mit der Erörterung gemeint?
Kann diese mündlich erfolgen oder muss diese in einer Sitzung mit den Parteien (Schwerbehindertenvertretung, Personalausschuß und Arbeitgeber) mit dem Wahlvorstand erfolgen?
Wenn es mündlich ausreicht, muss der kompletten Wahlvorstand (Vorsitzender und Mitglieder) anwesend sein? Oder reicht der Vorsitzende bereits aus?
Viele Grüße
Claudy
Was genau ist mit der Erörterung gemeint?
Kann diese mündlich erfolgen oder muss diese in einer Sitzung mit den Parteien (Schwerbehindertenvertretung, Personalausschuß und Arbeitgeber) mit dem Wahlvorstand erfolgen?
Wenn es mündlich ausreicht, muss der kompletten Wahlvorstand (Vorsitzender und Mitglieder) anwesend sein? Oder reicht der Vorsitzende bereits aus?
Viele Grüße
Claudy