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Verhinderung bei Teilzeit?

Verfasst: Donnerstag 2. August 2018, 17:08
von a. friend
Unsere 1. Stelli (und demnächst SBV) hat einen Arbeitsvertrag in Teilzeit mit festgelegter Arbeitszeit von Montag bis Donnerstag. Freitags will sie ihren freien Tag.

Also wie bei den Fanta4: "Ist es die da? Nein, freitags ist sie nie da…" :D

Für Betriebsräte habe ich folgendes gefunden: "Ein Verhinderungsfall wird auch nicht angenommen, wenn die Betriebsratssitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds stattfindet, weil es z. B. zum Zeitpunkt der Sitzung schichtfrei hat." (https://www.ifb.de/betriebsrat/service/ ... rhinderung)

:?: Gilt das analog auch für die SBV? Ist sie also am Freitag verhindert oder nicht? :?:

Re: Verhinderung bei Teilzeit?

Verfasst: Freitag 3. August 2018, 11:15
von albarracin_01
Hallo,

die Verhinderungsregeln für die Sitzung eines Kollektivgremiums sind nicht vollständig vergleichbar mit den Regelungen einer 1-Personenvertretung.

Insbesondere bei Abwesenheit vom Betrieb liegt regelmäßig bei der SBV eine Verhinderung vor - auch wenn der Fall der TZ-Beschäftigung wohl in der Literatur nicht ausdrücklich behandelt ist. (Im Grundsatz: LPK-SGB IX, Düwell, § 94 Rn 7).

Die Vertrauensperson definiert idR selbst, ob sie bei Abwesenheit trotzdem amtieren möchte.
erst recht muß das mE gelten, wenn zB eine TZ-Beschäftigung aufgrund behinderungsbedingter Einschränkungen vereinbart wurde.