Verhinderung bei Teilzeit?
Verfasst: Donnerstag 2. August 2018, 17:08
Unsere 1. Stelli (und demnächst SBV) hat einen Arbeitsvertrag in Teilzeit mit festgelegter Arbeitszeit von Montag bis Donnerstag. Freitags will sie ihren freien Tag.
Also wie bei den Fanta4: "Ist es die da? Nein, freitags ist sie nie da…"
Für Betriebsräte habe ich folgendes gefunden: "Ein Verhinderungsfall wird auch nicht angenommen, wenn die Betriebsratssitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds stattfindet, weil es z. B. zum Zeitpunkt der Sitzung schichtfrei hat." (https://www.ifb.de/betriebsrat/service/ ... rhinderung)
Gilt das analog auch für die SBV? Ist sie also am Freitag verhindert oder nicht? ![Frage :?:](/integrationsaemter/forum/images/smilies/smile_question.gif)
Also wie bei den Fanta4: "Ist es die da? Nein, freitags ist sie nie da…"
![Überglücklich :D](/integrationsaemter/forum/images/smilies/smile_bigsmile.gif)
Für Betriebsräte habe ich folgendes gefunden: "Ein Verhinderungsfall wird auch nicht angenommen, wenn die Betriebsratssitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds stattfindet, weil es z. B. zum Zeitpunkt der Sitzung schichtfrei hat." (https://www.ifb.de/betriebsrat/service/ ... rhinderung)
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