Verhinderung bei Teilzeit?

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a. friend
Beiträge: 12
Registriert: Montag 30. April 2018, 09:18

Verhinderung bei Teilzeit?

Beitrag von a. friend »

Unsere 1. Stelli (und demnächst SBV) hat einen Arbeitsvertrag in Teilzeit mit festgelegter Arbeitszeit von Montag bis Donnerstag. Freitags will sie ihren freien Tag.

Also wie bei den Fanta4: "Ist es die da? Nein, freitags ist sie nie da…" :D

Für Betriebsräte habe ich folgendes gefunden: "Ein Verhinderungsfall wird auch nicht angenommen, wenn die Betriebsratssitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds stattfindet, weil es z. B. zum Zeitpunkt der Sitzung schichtfrei hat." (https://www.ifb.de/betriebsrat/service/ ... rhinderung)

:?: Gilt das analog auch für die SBV? Ist sie also am Freitag verhindert oder nicht? :?:
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: Verhinderung bei Teilzeit?

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

die Verhinderungsregeln für die Sitzung eines Kollektivgremiums sind nicht vollständig vergleichbar mit den Regelungen einer 1-Personenvertretung.

Insbesondere bei Abwesenheit vom Betrieb liegt regelmäßig bei der SBV eine Verhinderung vor - auch wenn der Fall der TZ-Beschäftigung wohl in der Literatur nicht ausdrücklich behandelt ist. (Im Grundsatz: LPK-SGB IX, Düwell, § 94 Rn 7).

Die Vertrauensperson definiert idR selbst, ob sie bei Abwesenheit trotzdem amtieren möchte.
erst recht muß das mE gelten, wenn zB eine TZ-Beschäftigung aufgrund behinderungsbedingter Einschränkungen vereinbart wurde.
&Tschüß
Wolfgang
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