pille hat geschrieben:Muss im linken Feld noch eine Unterschrift oder sonstiges erfolgen ("Der Wahlvorstand für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung")?
Hallo, oben links im
Kopffeld ist der sog. Wahlbezirk einzutragen, also grds. der
jeweilige Betrieb. Bei evt Zusammenfassung für die Wahl wären natürlich die Namen aller
zusammengefassten Betriebe anzugeben. Dieses gilt nicht nur für das Wahlausschreiben – sondern auch für andere Wahlformulare zB "Bekanntmachung der Bewerber" sowie "Wahlergebnis". Bei vereinfachter Wahl ist insbesondere nicht der Name der Wahlleitung dort einzutragen (was aber teils "gerne" fälschlich eingetragen wird im Formular "
Wahlergebnis" für vereinfachte Wahlen). Gemeint ist damit der sog. Wahlbetrieb als Wahlbezirk im Sinne des § 170 Abs. 1 Satz
2 SGB IX - nicht einzelne, dem Wahlbezirk ohnehin zugehörige Filialen. Vergl.
Diskussion entsprechend aus 2018.
Womöglich werden im
angekündigten BIH-Update der Online-Formulare einzelne Eingabefelder ja künftig mit kurzen "Hinweistexten" versehen (feldbezogene integrierte Ausfüllhilfen), welche angeben, was jeweils dort einzutragen ist.
Stufenvertretung
Und bei überörtlicher Wahl zur Stufenvertretung (z.B. GSBV*) ist zudem dort das Wort "Schwerbehindertenvertretung"
zu ersetzen (zB durch "Gesamtschwerbehindertenvertretung"), und zum Beispiel der
Geschäftsbereich im ÖD anzugeben nach §
180 SGB IX, was beides gern mal übersehen wird im Formular "Wahlergebnis".
*)
Textbeispiel
Die Wahlleitung für die Wahl der
Gesamtschwerbehindertenvertretung
im Geschäftsbereich der [Musterbehörde]
Viele Grüße
Albin Göbel