Wahlvorschlag

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dfauser

Wahlvorschlag

Beitrag von dfauser »

Meine Frage lautet:

Kann man einen Wahlvorschlag mit mehreren Kandidaten für die Funktion der Vertrauensperson und mehreren Kandidaten als Stellvertreter einreichen, oder kann immer nur ein Kandidat für die Vertrauensperson auf einen Vorschlag?

Bei uns wäre es aktuell so, dass sich mehrere Kandidaten als Vertrauensperson zur Wahl stellen wollen und mehrere als Stellvertreter. Es sind aber keine konkurrierenden Listen, somit würde uns eine Liste reichen.

Die Kandidaten für die Vertrauensperson würden auch alle in die Stellvertreter Rolle gehen.
Somit würden diese dann zusätzlich für das Amt des Stellvertreters kandidieren.

Finde überall nur Wahlvorschläge mit 1 Vertrauensperson und mehreren Stellvertretern, aber nicht mit mehreren Vertrauenspersonen und mehreren Stellvertretern.
Entscheidend ist doch aus meiner Sicht, dass beim Stimmzettel klar darauf hingewiesen wird, dass nur eine Stimme für die Vertrauensperson abgegeben werden kann und (bei uns) drei Stimmen für die Stellvertreter.
albin.göbel
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Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Mehrere als Vertrauenspersonen vorschlagen auf Wahlvorschlag?

Beitrag von albin.göbel »

dfauser hat geschrieben:Kann man einen Wahlvorschlag mit mehreren Kandidaten für Funk­ti­on der Vertrauensperson einreichen?
NEIN Kann man nicht. Auf einem Wahl­vor­schlags­for­mu­lar kann nur ein Bewerber für dieses "Amt" als Vertrauensperson vor­ge­schla­gen werden, niemals drei. Denn sonst wären es ja drei Wahlvorschläge. Das fällt unters Verbot der Mehrfachunterstützung. Genau aus diesem Grund ist auf dem B­IH-Formular nur Platz für einen Bewerber in einer Zeile für das Amt der Ver­trau­ens­per­son. Dieses folgt aus § 6 Absatz 1 Satz 2 SchwbVWO und dem Wahlausschreiben: "Jeder Wahl­be­rech­tig­te kann nur einen Wahlvorschlag für die Ver­trau­ens­per­son unterzeichnen." Fazit: Solls z.B. drei Dop­pel­kan­di­da­tu­ren geben, wür­den Mi­ni­mum drei Wahl­vor­schlags­for­mu­la­re­ benötigt. Sonst lehnt Wahlvorstand ab.
dfauser hat geschrieben:Kann man einen Wahlvorschlag mit mehreren Kandidaten als Stell­ver­tre­ter einreichen?
JA Wenn mehrere Stellvertreter zu wählen sind laut Wahlausschreiben, dann dürfen auch mehrere Bewerber für die Stell­ver­tre­tung­­ in einem und nur in einem Wahl­vor­schlags­for­­mu­lar eingetragen werden – je­doch maximal nicht mehr, als im Wahl­aus­schrei­ben angegeben. Würden mehr Stell­ver­tre­ter vorgeschlagen in einem Wahl­vor­schlags­for­mu­lar als laut Ausschreiben zu­ge­las­sen, würde dieses der Wahlvorstand nicht akzeptieren und ablehnen.
dfauser hat geschrieben:Es sind keine konkurrierenden Lis­ten, somit würde eine Liste reichen.
NEIN SBV-Wahl ist keine Listenwahl, son­dern stets reine Personenwahl, bei der die Bewerber konkurrieren. Bei der SBV-Wahl kann keine "Liste" gewählt werden. Jeder Wahl­be­rech­tig­te kann nur eine Person als Ver­trau­ens­per­son wählen ➔ folglich auch nur eine Person als Vertrauensperson vor­schla­gen. Daher gibt­s­ keine "Vorschlags­lis­ten", sondern Wahlvorschläge, auch wenn dies in Literatur bzw. Rechtsprechung ir­re­füh­rend teils anders bezeichnet wird, da­run­ter auch der Siebte Senat des BAG vom 29.07.2009 - 7 ABR 91/07 - der eigentlich als Fachsenat "begriffsfest" sein sollte statt die Instanzen begrifflic­h­­­ in die Irre zu leiten. Das durch die be­triebs­ver­fas­sungs­recht­li­che­­ "Brille" zu sehen wie dieser Senat ist daneben, da listenmäßig nie­mand mehrere Personen als Vertrauensperson vor­schla­gen kann, sondern immer nur eine...

:idea: Etwas Irritierend bzw. inkonsequent daher auch die beiden BIH-Formulare zur Zustimmungserklärung, auf denen ei­ner­seits vom "Listenvertreter" die Rede ist so­wie­ an­de­rer­seits­ vom "Vertreter des Wahl­vor­schlags" (Wahlbroschüre, S. 109/110). Das ist offenbar ein redaktioneller Fehler: Listenvertreter gibts begrifflich nich­t­, weils keine SBV-Vorschlagslisten gibt im Un­ter­schied etwa zu BR-Wahlen.

Viele Grüße
Albin Göbel
Ulrich.Römer

Re: Wahlvorschlag

Beitrag von Ulrich.Römer »

BIH-Formulare zur Zustimmungserklärung sind geändert. Herzlichen Dank an Herrn Göbel für den Hinweis!
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