Wahlvorschlag
Verfasst: Donnerstag 26. Juli 2018, 10:29
Bei uns wird im förmlichen Wahlverfahren gewählt.
Kann der Einreicher des Wahlvorschlags als Stützunterschrift mit unterzeichnen ?
Die als Wahlvorschlag genannte Person für die SBV und die Stellvertretung
kann meines Wissens den ihn betreffenden Wahlvorschlag ebenfalls stützen.
"Wahlbewerber können einen Wahlvorschlag, auf dem sie selbst als Kandidaten benannt sind, im Sinne von § 14 Abs. 4 BetrVG unterzeichnen."
Genügen immer mindestens 3 Stützunterschriften ( § 6 Absatz 2 Satz 1 ) oder sollte man sich doch
nach der Anzahl der Wahlberechtigten richten ( bei 81 - 100 = 5 ) und wäre die Wahl
aufgrund der Reduzierung auf 3 Stützunterschriften anfechtbar ?
Kann der Einreicher des Wahlvorschlags als Stützunterschrift mit unterzeichnen ?
Die als Wahlvorschlag genannte Person für die SBV und die Stellvertretung
kann meines Wissens den ihn betreffenden Wahlvorschlag ebenfalls stützen.
"Wahlbewerber können einen Wahlvorschlag, auf dem sie selbst als Kandidaten benannt sind, im Sinne von § 14 Abs. 4 BetrVG unterzeichnen."
Genügen immer mindestens 3 Stützunterschriften ( § 6 Absatz 2 Satz 1 ) oder sollte man sich doch
nach der Anzahl der Wahlberechtigten richten ( bei 81 - 100 = 5 ) und wäre die Wahl
aufgrund der Reduzierung auf 3 Stützunterschriften anfechtbar ?