Bei uns wird im förmlichen Wahlverfahren gewählt.
Kann der Einreicher des Wahlvorschlags als Stützunterschrift mit unterzeichnen ?
Die als Wahlvorschlag genannte Person für die SBV und die Stellvertretung
kann meines Wissens den ihn betreffenden Wahlvorschlag ebenfalls stützen.
"Wahlbewerber können einen Wahlvorschlag, auf dem sie selbst als Kandidaten benannt sind, im Sinne von § 14 Abs. 4 BetrVG unterzeichnen."
Genügen immer mindestens 3 Stützunterschriften ( § 6 Absatz 2 Satz 1 ) oder sollte man sich doch
nach der Anzahl der Wahlberechtigten richten ( bei 81 - 100 = 5 ) und wäre die Wahl
aufgrund der Reduzierung auf 3 Stützunterschriften anfechtbar ?
Wahlvorschlag
Re: Wahlvorschlag
Falls die Fragen wirklich ernst gemeint sind 2x Ja (Stützunterschrift natürlich nur wenn schwerbehindert).
Wurde aber alles hier schon mehrfach diskutiert und ist auch in der Wahlbroschüre bestens erläutert.
Wie auch bei Ihren Fragen zum Wahlvorstand nochmals der Hinweis gerne auch die Suchfunktion zu nutzen. Es macht das Forum nicht übersichtlicher wenn die gleichen Fragen in unzähligen Threads erscheinen
Wurde aber alles hier schon mehrfach diskutiert und ist auch in der Wahlbroschüre bestens erläutert.
Wie auch bei Ihren Fragen zum Wahlvorstand nochmals der Hinweis gerne auch die Suchfunktion zu nutzen. Es macht das Forum nicht übersichtlicher wenn die gleichen Fragen in unzähligen Threads erscheinen
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- Beiträge: 701
- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
Wie viele Stützunterschriften?
- »Was ist ein Zwanzigstel?«
Oops – das ist aber doppelt daneben: Rechtsgrundlage ist natürlich nie § 14 BetrVG, sondern allein § 6 SchwbVWO. Folglich kann nicht jeder Kandidat "selbst" seinen Wahlvorschlag "stützen", sondern nur, sofern er sbM oder gleichgestellt ist (Prof. Düwell, Wahl der SBV, 2. Auflage 2018, Kapitel 10.3.3, "Wahlvorschläge"). Der § 14 BetrVG gilt nur für BR-Wahl !!! Siehe dazu auch Diskussion aus 2014.pille hat geschrieben:"Wahlbewerber können Wahlvorschlag, auf dem sie selbst als Kandidaten benannt sind, im Sinne von § 14 Abs. 4 BetrVG unterzeichnen."
Kann Frage nicht ganz verstehen, da dieser Punkt mustergültig und erschöpfend und gut verständlich dargestellt in der BIH-Wahlbroschüre, Seite 50/51, sowie zudem veranschaulicht mit Rechenbeispiel und der Entscheidungstabelle im Abschnitt 4.2 "Förmliches Wahlverfahren". Wo liegt das Problem !? Zum Sinngehalt der Anzahl der Stützunterschriften nach § 6 SchwbVWO, die ja exakt im Wahlausschreiben steht, siehe auch VG Hannover, 25.01.1990, PL A 50/89 - leider in Endnote 145 (statt 144) der BIH-Broschüre gerutscht.-Denn ab 61 Wahlberechtigten immer mehr als drei Unterstützer, sonst lehnt Wahlvorstand ab !!!pille hat geschrieben:Genügen immer mindestens 3 Stützunterschriften (§ 6 Absatz 2 Satz 1)... oder wäre Wahl aufgrund der Reduzierung auf 3 anfechtbar?
Viele Grüße
Albin Göbel
- Dateianhänge
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- Stützunterschriften (Tabelle)
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Re: Wahlvorschlag
danke für bis hier erfolgten Klärungen und die Unterstützung.
Nach dem Durchsuchen des Forums und dem Blättern in der Wahlbroschüre
habe ich noch eine Frage bezüglich des Wahlausschreibens :
Muss der Tag der Unterschrift des Wahlvorstands dem Tag der Aushängung
entsprechen oder kann die Aushängung auch erst am nächsten Arbeitstag
erfolgen ?
Nach dem Durchsuchen des Forums und dem Blättern in der Wahlbroschüre
habe ich noch eine Frage bezüglich des Wahlausschreibens :
Muss der Tag der Unterschrift des Wahlvorstands dem Tag der Aushängung
entsprechen oder kann die Aushängung auch erst am nächsten Arbeitstag
erfolgen ?
Re: Wahlvorschlag
Hallo,
mein letzter Eintrag hat sich erledigt.
Der Tag des Erlasses des Wahlausschreibens muss auch der Tag der Aushängung sein.
Ergibt sich ja aus dem Formular zum Wahlausschreiben.
mein letzter Eintrag hat sich erledigt.
Der Tag des Erlasses des Wahlausschreibens muss auch der Tag der Aushängung sein.
Ergibt sich ja aus dem Formular zum Wahlausschreiben.