Teilnahme als SBV beim Arbeitskreis Gesundheit, Themen u.a. BEM
Verfasst: Donnerstag 6. September 2012, 09:25
Hallo,
ich bin SBV in einer Behörde, wo u.a. auch ein "Arbeitskreis Gesundheit" eingerichtet wurde. Mitglieder sind Peronsalrat, Gesundheitsbeauftragte, Arbeitgebervertretung und Sicherheitsbeauftragter. Meines Erachtens müsste ich auch Mitglied dieses AK sein. Ich hab schon eine Anfrage an die Vorsitzende des AK gemacht, jedoch möchte sie meine Aufnahme im Gremium abstimmen lassen.........
Ich denke aber, dass ich als SBV ein Recht auf die Teilnahme habe!
Welche gesetzliche Bestimmung greift hier, wonach ich den Anspruch auf Teilnahme habe? Kann mir das jemand mitteilen.. DANKE im voraus.
Im "AK Gesundheit" werden sicherlich auch viele Themen, die schwerbehinderte Mitarbeiter" betreffen, behandelt.
Schöne Grüße aus Bayern
Jürgen
ich bin SBV in einer Behörde, wo u.a. auch ein "Arbeitskreis Gesundheit" eingerichtet wurde. Mitglieder sind Peronsalrat, Gesundheitsbeauftragte, Arbeitgebervertretung und Sicherheitsbeauftragter. Meines Erachtens müsste ich auch Mitglied dieses AK sein. Ich hab schon eine Anfrage an die Vorsitzende des AK gemacht, jedoch möchte sie meine Aufnahme im Gremium abstimmen lassen.........
Ich denke aber, dass ich als SBV ein Recht auf die Teilnahme habe!
Welche gesetzliche Bestimmung greift hier, wonach ich den Anspruch auf Teilnahme habe? Kann mir das jemand mitteilen.. DANKE im voraus.
Im "AK Gesundheit" werden sicherlich auch viele Themen, die schwerbehinderte Mitarbeiter" betreffen, behandelt.
Schöne Grüße aus Bayern
Jürgen