Hallo,
ich bin SBV in einer Behörde, wo u.a. auch ein "Arbeitskreis Gesundheit" eingerichtet wurde. Mitglieder sind Peronsalrat, Gesundheitsbeauftragte, Arbeitgebervertretung und Sicherheitsbeauftragter. Meines Erachtens müsste ich auch Mitglied dieses AK sein. Ich hab schon eine Anfrage an die Vorsitzende des AK gemacht, jedoch möchte sie meine Aufnahme im Gremium abstimmen lassen.........
Ich denke aber, dass ich als SBV ein Recht auf die Teilnahme habe!
Welche gesetzliche Bestimmung greift hier, wonach ich den Anspruch auf Teilnahme habe? Kann mir das jemand mitteilen.. DANKE im voraus.
Im "AK Gesundheit" werden sicherlich auch viele Themen, die schwerbehinderte Mitarbeiter" betreffen, behandelt.
Schöne Grüße aus Bayern
Jürgen
Teilnahme als SBV beim Arbeitskreis Gesundheit, Themen u.a. BEM
Teilnahme als SBV beim Arbeitskreis Gesundheit, Themen u.a. BEM
Hallo Jürgen,Hallo,
ich bin SBV in einer Behörde, wo u.a. auch ein "Arbeitskreis Gesundheit" eingerichtet wurde. Mitglieder sind Peronsalrat, Gesundheitsbeauftragte, Arbeitgebervertretung und Sicherheitsbeauftragter. Meines Erachtens müsste ich auch Mitglied dieses AK sein. Ich hab schon eine Anfrage an die Vorsitzende des AK gemacht, jedoch möchte sie meine Aufnahme im Gremium abstimmen lassen.........
Ich denke aber, dass ich als SBV ein Recht auf die Teilnahme habe!
Welche gesetzliche Bestimmung greift hier, wonach ich den Anspruch auf Teilnahme habe? Kann mir das jemand mitteilen.. DANKE im voraus.
Im "AK Gesundheit" werden sicherlich auch viele Themen, die schwerbehinderte Mitarbeiter" betreffen, behandelt.
Schöne Grüße aus Bayern
Jürgen
ich denke schon das du ein recht darauf hast. Schau doch mal hier § 95 Abs. 4 SGB IX
Gruß Jutta
Teilnahme als SBV beim Arbeitskreis Gesundheit, Themen u.a. BEM
Sehr geehrter Herr Hobmeier,
ich gehe davon aus, dass der von Ihnen genannte Arbeitskreis Gesundheit ein Ausschuss des Personalrats nach § 95 Abs.4 SGB IX ist und Sie daher ein Recht haben beratend teilzunehmen. Im Übrigen erlangen Sie durch die Mitwirkung in diesem Arbeitskreis auch Erkenntnisse über das betriebliche Geschehen, die Sie für die Verfolgung der Interessen der schwerbehinderten Menschen in Ihrer Behörde nutzbar machen können. Probleme und Sachverhalte, die in diesen Ausschuss thematisiert werden, betreffen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und somit auch die schwerbehinderten Beschäftigten.
Freundliche Grüße
Constanze Kovalev
ich gehe davon aus, dass der von Ihnen genannte Arbeitskreis Gesundheit ein Ausschuss des Personalrats nach § 95 Abs.4 SGB IX ist und Sie daher ein Recht haben beratend teilzunehmen. Im Übrigen erlangen Sie durch die Mitwirkung in diesem Arbeitskreis auch Erkenntnisse über das betriebliche Geschehen, die Sie für die Verfolgung der Interessen der schwerbehinderten Menschen in Ihrer Behörde nutzbar machen können. Probleme und Sachverhalte, die in diesen Ausschuss thematisiert werden, betreffen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und somit auch die schwerbehinderten Beschäftigten.
Freundliche Grüße
Constanze Kovalev