Liebe Kolleginnen und Kollegen
Bei der Vorbereitung der Bestimmung des Wahlvorstandes bin ich auf das Formular zur Einladung einer
Wahlversammlung für die Bestimmung der
Wahlvorstände gestoßen.
Ist diese Wahlversammlung nötig ... ich war der Meinung, dass die Schwerbehindertenvertretung in meiner Person ... die Wahlvorstände (natürlich nach Frage und Bestätigung der Annahme des Amtes durch Unterschrift der jeweiligen Person) bestimmt ... ohne Versammlung.
Ich bin Schwerbehindertenvertrauensperson für KollegInnen an GHWRGS-SBBZ im Bereich eines SSA.
Nach Anzahl der von mir betreuten KollegInnen wird im förmlichen Verfahren gewählt.
Ich bin mir eigentlich recht sicher, dass es keiner Versammlung bedarf ... und ich Kraft Amtes die Wahlvorstände bestimmen kann.
Ich freue mich, wenn durch fachkundige Antworten diese kleine Rechtsunsicherheit ausgeräumt werden kann
und verbleibe mit herzlich sonnigen Grüßen
Bernhard A. Wehrle Vertrauensperson schwerbehinderter KollegInnen
Wahlvorstände - Verfahren zur Bestimmung - Versammlung oder von der Vertrauensperson bestimmt?
Re: Wahlvorstände - Verfahren zur Bestimmung - Versammlung oder von der Vertrauensperson bestimmt?
Hallo Albert,
eine Versammlung ist nur notwendig, wenn es keine SBV gibt.
§ 1 Absatz 1 SchwbVWO: "Spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit bestellt die Schwerbehindertenvertretung einen Wahlvorstand... "
eine Versammlung ist nur notwendig, wenn es keine SBV gibt.
§ 1 Absatz 1 SchwbVWO: "Spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit bestellt die Schwerbehindertenvertretung einen Wahlvorstand... "