Wahl der Bez.-SBV im Vereinfachten Wahlverfahren
Verfasst: Dienstag 10. Juli 2018, 15:45
Folgende Problemstellung - Kurzer Vorlauf!
§ 180 Abs. 7 SGB IX i. V. mit § 22 Abs. 3 SchwbVWO besagt ja, dass die Wahl zu den Stufenvertretungen auch bei räumlich auseinanderliegenden Dienststellen im Vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt werden kann. Dabei wird u. a. in der Wahlbroschüre auf Seite 83/84 hingewiesen, dass die Wahlversammlung im Rahmen einer Versammlung nach § 180 Abs. 8 SGB IX durchzuführen ist. Hier wird wiederum auf § 178 Abs. 6 verwiesen, wonach es bei dieser Art von Versammlung um eine Versammlung der schwerbehinderten Menschen geht und nicht um Wahlberechtigte.
Ich bin jetzt durch den Text in der Wahlbroschüre irritiert:
Habe ich als amtierender Bez.-SBV nur die Wahlberechtigten, also die örtlichen SBV'en einzuladen oder alle Schwerbehinderten und Gleichgestellten, die in den Dienststellen des Bezirkes beschäftigt sind?
Wenn ich also die sbM einladen müsste, dann wäre ich ja zum Splitten der beiden Versammlungsteile angehalten, denn beim Part "Wahlversammlung" dürften ja vermutlich nur die aktiven und passiven Wahlberechtigten anwesend sein - oder?
Danke für Ihre Hilfe!
§ 180 Abs. 7 SGB IX i. V. mit § 22 Abs. 3 SchwbVWO besagt ja, dass die Wahl zu den Stufenvertretungen auch bei räumlich auseinanderliegenden Dienststellen im Vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt werden kann. Dabei wird u. a. in der Wahlbroschüre auf Seite 83/84 hingewiesen, dass die Wahlversammlung im Rahmen einer Versammlung nach § 180 Abs. 8 SGB IX durchzuführen ist. Hier wird wiederum auf § 178 Abs. 6 verwiesen, wonach es bei dieser Art von Versammlung um eine Versammlung der schwerbehinderten Menschen geht und nicht um Wahlberechtigte.
Ich bin jetzt durch den Text in der Wahlbroschüre irritiert:
Habe ich als amtierender Bez.-SBV nur die Wahlberechtigten, also die örtlichen SBV'en einzuladen oder alle Schwerbehinderten und Gleichgestellten, die in den Dienststellen des Bezirkes beschäftigt sind?
Wenn ich also die sbM einladen müsste, dann wäre ich ja zum Splitten der beiden Versammlungsteile angehalten, denn beim Part "Wahlversammlung" dürften ja vermutlich nur die aktiven und passiven Wahlberechtigten anwesend sein - oder?
Danke für Ihre Hilfe!