Wahlausschreiben Stufenvertretung
Verfasst: Montag 2. Juli 2018, 22:30
Hallo zusammen,
im neuen BIH-Wahlausschreiben für die "Wahl der Stufenvertretung" steht in der Wahlbroschüre geschrieben zur Wahlberechtigung auf Seite 105 in der Nr. 3: "Eine Vertretung bei der Stimmabgabe durch die stellvertretenden Mitglieder ist nicht zulässig." Wie ist das zu verstehen vor dem Hintergrund der gesetzlichen Verhinderungsvertretung nach § 177 Abs. 1 Satz 1 bzw. § 180 Abs. 5 SGB IX? Darf trotz SGB IX der 1. Stellvertreter nicht vorschlagen bzw. nicht mitwählen, wenn seine wahlberechtigte Vertrauensperson nachweislich etwa länger verhindert ist, z.B. durch eine mehrwöchige Auslandsreise? Ginge dann das Wahlrecht ganz oder teilweise verloren für diese SBV? Dürfte dann die Stellvertretung ihre Vertrauensperson nicht vorschlagen und nicht wählen für die Stufenvertretung? Dürfte der Wahlvorstand den Wahlvorschlag der Stellvertretung einfach als unzulässig zurückweisen bzw. deren Stützunterschrift nicht akzeptieren bei Verhinderung ihrer Vertrauensperson?
Beste Grüße
Heidi Stuffer
im neuen BIH-Wahlausschreiben für die "Wahl der Stufenvertretung" steht in der Wahlbroschüre geschrieben zur Wahlberechtigung auf Seite 105 in der Nr. 3: "Eine Vertretung bei der Stimmabgabe durch die stellvertretenden Mitglieder ist nicht zulässig." Wie ist das zu verstehen vor dem Hintergrund der gesetzlichen Verhinderungsvertretung nach § 177 Abs. 1 Satz 1 bzw. § 180 Abs. 5 SGB IX? Darf trotz SGB IX der 1. Stellvertreter nicht vorschlagen bzw. nicht mitwählen, wenn seine wahlberechtigte Vertrauensperson nachweislich etwa länger verhindert ist, z.B. durch eine mehrwöchige Auslandsreise? Ginge dann das Wahlrecht ganz oder teilweise verloren für diese SBV? Dürfte dann die Stellvertretung ihre Vertrauensperson nicht vorschlagen und nicht wählen für die Stufenvertretung? Dürfte der Wahlvorstand den Wahlvorschlag der Stellvertretung einfach als unzulässig zurückweisen bzw. deren Stützunterschrift nicht akzeptieren bei Verhinderung ihrer Vertrauensperson?
Beste Grüße
Heidi Stuffer