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Anfechtung

Verfasst: Donnerstag 28. Juni 2018, 11:48
von hans-peter.semmler
Hallo beieinander,
nach Durchsicht der Wahlbroschüre finde ich auf Seite 30 (vorletzter Absatz) und auf Seite 89 (zweiter Absatz) widersprüchliche Aussagen zur Anfechtung (VP bzw. Stellv).
Überlese ich was oder kann mir jemand weiter helfen?

Gruß Hans-Peter Semmler

Isolierte Anfechtung VP

Verfasst: Donnerstag 28. Juni 2018, 12:06
von albin.göbel
Hallo Herr Semmler, gebe Ihnen da völlig Recht - das beißt sich: Nur eine Version kann richtig sein, das ist klar die erste auf Seite 30. Richtig ist also: Nachrücken statt Neuwahl, wenn nur die Wahl der Ver­trau­ens­per­son isoliert angefochten wurde.

:idea: BIH-Version Seite 89 entspricht zwar der Fehleinschätzung einzelner In­stan­zen­ge­rich­te aus Mainz und Köln. Diese LAG-Be­schlüs­se sind aber mE. definitiv hinfällig und unvereinbar mit BAG, ­Be­schluss vom 29.07.2009 - 7 ABR 91/07. Die­se Ansicht wur­de im Fachschrifttum aufgegeben und wird schon seit Jahren dort nicht mehr ver­tre­ten (Adlhoch in EAS-SGB IX, 2/2010, § 94 Rn. 116 unter Hin­weis auf Prof. Düwell in LPK-SGB IX, § 94 Rn. 53). Beide Vers­i­onen aus ein und demselben Beschluss des BAG herauszulesen (so aber BIH-Bro­­schü­i­re, Endnoten 78 und 222) ist denk­lo­gisch nicht nachvollziehbar.

Siehe hier­zu ausführlich die kontroverse Diskussion vom Mai 2018 mit weiteren Nach­wei­sen. Folglich gilt: kein Er­lö­schen und keine Neuwahl, sondern Nachrücken (sinngemäße statt wörtliche Anwendung der Vor­schrif­ten zur Wahlanfechtung).

Viele Grüße
Albin Göbel

Re: Anfechtung

Verfasst: Donnerstag 28. Juni 2018, 12:12
von Ulrich.Römer
Hallo Herr Semmler,
auch das in der Broschüre zitierte Urteil lässt meiner Meinung nach eher den Schluss zu, das die Version auf Seite 30 richtig ist.