Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
Verfasst: Mittwoch 20. Juni 2018, 16:56
-Bei uns, Betrieb mit über 1000 Beschäftigten gibt es keinen Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers. Zumindest kennen die Schwerbeschätigten im Unternehmen niemanden, der den oder die Namen kennt.
Inwieweit ist der Arbeitgeber verpflichtet, den oder die Namen, zumindest bei den Schwerbehinderten und Gleichgestellten, bekannt zu geben.
-wie ich verstanden habe, müssen alle Betriebe eines Unternehmens, wenn sie weiter auseinanderliegen einen Schwerbehindertenbeauftragten bestellen. Ist das richtig so?
-da der Inlusionsbeauftragte selbst schwerbehindert sein soll, darf er sich dann auch für die Wahl zum Schwerbehindertenvertreter aufstellen lassen?
-was passiert wenn der AG keinen Beauftragten benennt?
Bin gespannt auf Eure Antworten.
Inwieweit ist der Arbeitgeber verpflichtet, den oder die Namen, zumindest bei den Schwerbehinderten und Gleichgestellten, bekannt zu geben.
-wie ich verstanden habe, müssen alle Betriebe eines Unternehmens, wenn sie weiter auseinanderliegen einen Schwerbehindertenbeauftragten bestellen. Ist das richtig so?
-da der Inlusionsbeauftragte selbst schwerbehindert sein soll, darf er sich dann auch für die Wahl zum Schwerbehindertenvertreter aufstellen lassen?
-was passiert wenn der AG keinen Beauftragten benennt?
Bin gespannt auf Eure Antworten.