Wunderschönen Guten Tag,
Ein Bekannter von mir, 23 Jahre, GdB 50 wegen Sehbehinderung ist im Abschluss seiner Ausbildung zum Mechatroniker.
Die Firma hat ca. 50 Beschäftigte, so ganz genau weiß er das auch nicht.
Sein Verhältnis zum Firmenchef ist sehr gut, bereits nach seiner Zwischenprüfung wurde im ein Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung versprochen, erreichter Gesellenbrief Vorausstzung.
Die Schwerbehinderung hatte er mit meiner Hilfe beantragt, IfD ist im Boot, sein Arbeitsplatz wird besser ausgeleuchtet, eigener Werkzeugwagen, etc., alles gut. Für die Zukunft ist ihm der Besuch von Meister- oder Technikerschule mündlich zugesagt.
Aber jetzt kommts:
Der Betrieb unterliegt keiner Tarifbindung. Seine festangestellten Kollegen erhalten 30 Tage Jahresurlaub.
Nun hat im sein Chef einen Arbeitsvertrag vorgelegt, mit 25 Tagen Jahresurlaub. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Er hat das moniert, aber er bekommt den Vertrag nur unter dieser Voraussetzung
Mittlerweile hat er den Vertrag unterschrieben, ohne mein Zutun. Ich wollte ihn einfach nicht schlecht beraten: Was nutzt ihm sein Recht (Wie ist das bei fehlender Tarifbindung), wenn er keinen Vertrag bekommt, aber sehr, sehr gerne im Betrieb bleiben möchte?
Ist es denkbar auch später da was zu machen oder ist der Zug damit abgefahren?
Es geht mir vor allem um Eure Meinungen zu diesem Thema, nicht zwingend Rechtliches.
Ah ja, eine Schwerbehindertenvertretung gibt es in seinem Betrieb wohl nicht.
TIA
lg
Hardy
Zusatzurlaub
-
- Beiträge: 701
- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
AW: Zusatzurlaub
Hallo, das riecht nach klassischer Diskriminierung, da diesem wohl der betriebsübliche Grundurlaub nur wegen der Schwerbehinderung hier gekürzt wird im Gegensatz zu allen anderen? Immerhin spart der Arbeitgeber womöglich Ausgleichsabgabe Monat für Monat. ("Betriebe mit weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen zwei Pflichtplätze besetzen; sie zahlen 125 Euro, wenn sie weniger als zwei Pflichtplätze besetzen, und 220 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist.") Ist dieser der einzige sbM in der Firma, spart Arbeitgeber wohl 1.140 Euro an Ausgleichsabgabe jährlich, bei Doppelanrechnung u.U. sogar 2.640 Euro für ein Jahr durch diese Einstellung nach § 159 Abs. 2 Satz 4 SGB IX im Anschluss an abgeschlossene Ausbildung.Hardy hat geschrieben:Die Firma hat ca. 50 Beschäftigte.
Da der sbM aber wohl in der Probezeit ist und ihm Meister- oder Technikerschule in Aussicht gestellt wurde, würde ich eher nicht dazu raten, dagegen vorzugehen, jedenfalls nicht in der Probezeit, nach dem Motto: "Lieber den Spatz in der Hand..."
Vgl. dazu auch Diskussion aus 2013 zur Kürzung des Grundurlaubs um fünf Tage wg. Zusatzurlaub – ein aus meiner Sicht besonders "dreister" Fall offensichtlicher Diskriminierung wg. Behinderung im Fall Till Engelbrecht.
Viele Grüße
Albin Göbel
-
- Beiträge: 288
- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
Re: Zusatzurlaub
"keine Tarifbindung"
Wohl auch keine BV zum Urlaub? Kein Betriebsrat? Wieviel Urlaubstage bekommen denn andere neu eingestellte Mitarbeiter? Für neue Mitarbeiter kann der Arbeitgeber auch eine andere Anzahl von Urlaubstagen in den Arbeitsvertrag aufnehmen. Vielleicht bekommen die anderen ja die 30 Tage wegen längerer Betriebszugehörigkeit...? Oder er hat nicht genug Personal und versucht darum bei neuen Arbeitsverträgen weniger Urlaub durchzusetzen? Sehe das mit der "Diskriminierung" etwas kritisch.
Wohl auch keine BV zum Urlaub? Kein Betriebsrat? Wieviel Urlaubstage bekommen denn andere neu eingestellte Mitarbeiter? Für neue Mitarbeiter kann der Arbeitgeber auch eine andere Anzahl von Urlaubstagen in den Arbeitsvertrag aufnehmen. Vielleicht bekommen die anderen ja die 30 Tage wegen längerer Betriebszugehörigkeit...? Oder er hat nicht genug Personal und versucht darum bei neuen Arbeitsverträgen weniger Urlaub durchzusetzen? Sehe das mit der "Diskriminierung" etwas kritisch.