Recht auf Rücksichtnahme bei Dienstplangestaltung
Verfasst: Montag 11. Juni 2018, 15:29
Guten Tag,
ich bin neue Mitarbeiterin in einem Integrationsfachdienst und wurde mit der Frage konfronitert, ob Schwerbehinderte ein Recht auf die Rücksichtnahme bei der Dienstplangestaltung haben.
Falldarstellung: GdB 100, Wiedereingliederung startet diese Woche im sozialen Dienst/Demenzbetreuung in einem Altenwohnheim. Die Klientin arbeitet 29, 25 Stunden die Woche bei 6 Tage Woche. Ihr Arzt spricht sich dafür aus, dass sie in der Regel nicht länger als 5 Stunden am Tag arbeitet und nicht mehr als 6-7 Dienste an folgenden Tagen macht.
Trotz Wiedereingliederung und langer Krankheit (seit fast 1,5 Jahren) ist bisher kein BEM geplant (Klientin sagt, das mache der Arbeitgeber nur bei den Mitarbeitern, die er kündigen möchte). Üblich sind durchaus 12 Tage hintereinander Dienst und auch sehr häufig mehr als 5 Stunden pro Schicht.
Sollte sie ein ärztliches Attest beim AG abgeben und kann sie sich auf einen § berufen, damit ihre Einschränkungen berücksichtigt werden?
Herzliche Grüße
Eve RW
ich bin neue Mitarbeiterin in einem Integrationsfachdienst und wurde mit der Frage konfronitert, ob Schwerbehinderte ein Recht auf die Rücksichtnahme bei der Dienstplangestaltung haben.
Falldarstellung: GdB 100, Wiedereingliederung startet diese Woche im sozialen Dienst/Demenzbetreuung in einem Altenwohnheim. Die Klientin arbeitet 29, 25 Stunden die Woche bei 6 Tage Woche. Ihr Arzt spricht sich dafür aus, dass sie in der Regel nicht länger als 5 Stunden am Tag arbeitet und nicht mehr als 6-7 Dienste an folgenden Tagen macht.
Trotz Wiedereingliederung und langer Krankheit (seit fast 1,5 Jahren) ist bisher kein BEM geplant (Klientin sagt, das mache der Arbeitgeber nur bei den Mitarbeitern, die er kündigen möchte). Üblich sind durchaus 12 Tage hintereinander Dienst und auch sehr häufig mehr als 5 Stunden pro Schicht.
Sollte sie ein ärztliches Attest beim AG abgeben und kann sie sich auf einen § berufen, damit ihre Einschränkungen berücksichtigt werden?
Herzliche Grüße
Eve RW