Strukturänderung von Kliniken kurz nach der Wahl
Verfasst: Freitag 25. Mai 2018, 11:24
Hallo,
ich habe zwar eine ähnliche Frage gesehen, bei uns verhält es sich aber noch einmal etwas anders und deshalb möchte ich in diesem Rahmen nochmals nachfragen, wie es sich mit unseren Neuwahlen verhält.
Wir sind ein Klinikverbund im öffentlichen Dienst, bestehend aus derzeit 9 Standorten. Meine Klinik hier ist verbunden mit zwei anderen Standorten. Einer dieser Standorte soll nun zum 31.12.2018 geschlossen werden. Dafür wird uns ein anderer Standort zugeordnet. Da wir an meinem aktuellen Standort zusammen mit den angeschlossenen beiden Standorten über 100 sbM haben, müssen wir ein förmliches Wahlverfahren anwenden. In dem neu uns zugeordneten Standort gibt es eine eigene Schwerbehindertenvertretung. Da es dort aber deutlich unter 50 sbM gibt, wird dort im vereinfachten Wahlverfahren gewählt.
Unsere Amtsperiode endet jeweils am 30.11.2018.
Nun meine Fragen: wenn wir getrennt voneinander im Herbst unsere Wahlen abhalten, was passiert dann am 01.01.2019?
Müssen wir Neuwahlen abhalten, da die sbM in dem "neuen" Haus uns ja nicht gewählt haben oder bleiben die gewählten
Schwerbehindertenvertreter dort einfach im Amt bis zu den nächsten Neuwahlen?
Ich habe bisher nichts gefunden, was uns sagt, wie wir vorgehen müssen. Bitte helft uns weiter.
Ich wünsche ein schönes sonniges Wochenende!
Viele Grüße
HC
ich habe zwar eine ähnliche Frage gesehen, bei uns verhält es sich aber noch einmal etwas anders und deshalb möchte ich in diesem Rahmen nochmals nachfragen, wie es sich mit unseren Neuwahlen verhält.
Wir sind ein Klinikverbund im öffentlichen Dienst, bestehend aus derzeit 9 Standorten. Meine Klinik hier ist verbunden mit zwei anderen Standorten. Einer dieser Standorte soll nun zum 31.12.2018 geschlossen werden. Dafür wird uns ein anderer Standort zugeordnet. Da wir an meinem aktuellen Standort zusammen mit den angeschlossenen beiden Standorten über 100 sbM haben, müssen wir ein förmliches Wahlverfahren anwenden. In dem neu uns zugeordneten Standort gibt es eine eigene Schwerbehindertenvertretung. Da es dort aber deutlich unter 50 sbM gibt, wird dort im vereinfachten Wahlverfahren gewählt.
Unsere Amtsperiode endet jeweils am 30.11.2018.
Nun meine Fragen: wenn wir getrennt voneinander im Herbst unsere Wahlen abhalten, was passiert dann am 01.01.2019?
Müssen wir Neuwahlen abhalten, da die sbM in dem "neuen" Haus uns ja nicht gewählt haben oder bleiben die gewählten
Schwerbehindertenvertreter dort einfach im Amt bis zu den nächsten Neuwahlen?
Ich habe bisher nichts gefunden, was uns sagt, wie wir vorgehen müssen. Bitte helft uns weiter.
Ich wünsche ein schönes sonniges Wochenende!
Viele Grüße
HC