Hallo InA Team,
ein sbMensch ist nach langer Krankheit in der Wiedereingliederung am alten Arbeitsplatz.
Am Brückentag wurde die gesamte Abteilung geschlossen und die Person in der Wiedereingliederung sollte diese Zeit von ihrem Zeitkonto für den Brückentag abgezogen werden, obwohl sie doch "krankgeschrieben" ist.
Die GL hält dies für rechtens und behauptet es gäbe Urteile die ihr Vorgehen stützen.
Wie sollte ich als Vertrauensfrau vorgehen.
Wiedereingliederung
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Wiedereingliederung
Hallo,
dann soll doch der AG den Beweis antreten und die angeblichen "Urteile" vorlegen.
Die Rechtsauffassung des AG ist kompletter Unsinn.
dann soll doch der AG den Beweis antreten und die angeblichen "Urteile" vorlegen.
Die Rechtsauffassung des AG ist kompletter Unsinn.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang