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SBV-Wahl: Zustandekommen von Wählerlisten

Verfasst: Dienstag 15. Mai 2018, 12:22
von simon768
Hallo zusammen,

mir ist nicht ganz klar, wie bei Durchführung des förmlichen Wahlverfahrens der Wahlvorschlag für einen/eine Einzelkandidaten/in zustande kommt?
Diese(r) braucht mehrere (stützende) Wählerstimmen, um auf die Wahlvorschlagsliste zu kommen. Oder hab ich da was falsch verstanden? Wenn das so ist: Wie sollte das im Zweifel organisiert werden, denn eine Zusammenkunft, bei der eine solche Liste ja aufgestellt werden könnte, ist ja nicht vorgesehen?

Danke für alle Postings von

simon

Re: SBV-Wahl: Zustandekommen von Wählerlisten

Verfasst: Dienstag 15. Mai 2018, 15:14
von matthias.günther
https://wahlnavi.integrationsaemter.de/faq/

Einblick in die Wählerliste

Wer kann in die Liste der Wahlberechtigten Einblick nehmen?

Einsicht in die Wählerliste hat jeder Wahlberechtigte und jeder im Betrieb oder in der Dienststelle Beschäftigte, der ein „berechtigtes Interesse“ glaubhaft macht.

Ein solches „berechtigtes Interesse“ haben zum Beispiel Wahlbewerber, die selber nicht schwerbehindert oder gleichgestellt, um Stützunterschriften für ihre Kandidatur zu sammeln. Ein „Berechtigtes Interesse“ wird auch bei den Betriebsangehörigen angenommen, die mit der Schwerbehindertenvertretung in Zukunft zusammenarbeiten werden. Dazu gehören Vertreter des Betriebs- oder Personalrates und der Inklusionsbeauftragte.

Das "berechtigte Interesse" ist eng auszulegen und von demjenigen, der Einsicht verlangt gegenüber dem Wahlvorstand zu begründen. Dieser hat Verlangen, die Gründe und die Entscheidung darüber zu dokumentieren.

:)