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Andere Tätigkeit

Verfasst: Montag 14. Mai 2018, 19:29
von meme
Ich schon wieder.
Nachdem ich letzte Woche meinen Gdb 80 G und B meinem Arbeitgeber mitgeteilt habe, kam schon gleich die Quittung dazu.
Ich soll meinen Platz im Büro räumen, und nun eine andere Arbeit im Büro machen. Saß bislang im Büro und hatte einen abwechslungsreichen tollen Job. Mit kundenkontakt am Telefon und persönlich.

Nun soll ich rein nur Akten bearbeiten.

Ist das rechtens, wenn ich das aber nicht will.
Was ist mit dem Integrationsamt, wann ist das zuständig.

Ich bin Beamtin im öffentlichen Dienst

Wir haben KEINEN Personalrat und Schwerbehindertenvertretung!!!!

Re: Andere Tätigkeit

Verfasst: Dienstag 15. Mai 2018, 07:39
von tom.
Moin Moin -

und warum habt IHR keinen Personalrat und auch keinen SBV ( DU arbeitest doch im öffentlichen Dienst ) ..?..
Ihr seid doch sicher 5 Schwerbehinderte MA oder gar mehr ?!

Und ja - selbstverständlich - kannst DU das Amt für Integration mit ins Boot nehmen ..!..

Re: Andere Tätigkeit

Verfasst: Dienstag 12. Juni 2018, 22:22
von eve rw
Hallo Meme,

im § 164 SGB IX steht folgendes:
(4) Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf
1.Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können,

Daraus schließe ich, dass es gar nicht geht, was Ihr Arbeitgeber versucht hat. Doch ich bin noch neu in dem Bereich, also keine Garantie, besser Fachleute fragen.
-Integrationsamt
-Integrationsfachdienst
-Anwalt
-Beratungsstellen für Menschen mit Einschränkungen

Herzliche Grüße
Eve RW

Re: Andere Tätigkeit

Verfasst: Donnerstag 14. Juni 2018, 12:06
von Ulrich.Römer
Hallo meme,
da scheint echt was falsch zu laufen. Unbedingt beim Integrationsamt oder Integrationsfachdienst melden und Problem schildern. Hier die Kontaktdaten vom Integrationsamt und Integrationsfachdienst nach Angabe der Postleitzahl.