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Teilnahmerecht Verhandlungen Arbeitgeber und Gewerkschaft

Verfasst: Montag 14. Mai 2018, 15:56
von CVedder
Guten Tag,

mir liegt ein interessanter Sachverhalt vor und ich hätte dazu gerne Meinungen:

Die Geschäftsführung trifft sich mit der IG Metall und dem Arbeitgeberverband zu Verhandlungen über:
- Verlagerung nach Rumänien
- 5 Stunden Mehrarbeit
- Reduzierung der Leiharbeiter
- Rennregelung (mit Abfindung)

Zeitnah gibt es eine Überprüfung der wirtschaftlichen Kennzahlen von einem externen Beauftragten der IG Metall.

Die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung wurde seitens der IG Metall verweigert, da es sich um eine Verhandlungskommission handele und deren Vertreter in einer Mitgliederversammlung gewählt worden seien.

Betroffen von den Maßnahmen sind 12 schwerbehinderte Mitarbeiter.

So nun zu meiner Einschätzung: Für mich ist die Haltung der IG Metall zweitrangig, denn der Arbeitgeber hat die Verpflichtung die SBV einzubeziehen! Dies unabhängig, was andere Gesprächs- bzw. Verhandlungspartner meinen.


Bin auf Rückmeldungen und Meinungen gespannt.

Grüße
Christian Vedder

Re: Teilnahmerecht Verhandlungen Arbeitgeber und Gewerkschaft

Verfasst: Montag 14. Mai 2018, 17:06
von arcus
Die Schwerbehindertenvertretung muß vom Arbeitgeber eingebunden werden. Parallel zu den Verhandlungen mit der Gewerkschaft.
Natürlich hätte die Gewerkschaft die Schwerbehindertenvertreteung in ihre Verhandlungskommission einbinden können, tut das aber häufig nicht. Wir dürfen nicht vergessen, daß die Gewerkschaft starke Eigenintressen vertritt. Ein möglichst unabhängie und starke Schwerbehindertenvertretung ist denen ein Dorn im Auge.
Deshalb wird ja bei den Schwerbehindertenwahlen auf Teufel komm raus versucht Gewerkschaftsmitglieder in die Position zu hiefen. Kompetenz spielt dabei, wie bei uns im Betrieb, keine Rolle.