Teilnahmerecht Verhandlungen Arbeitgeber und Gewerkschaft
Verfasst: Montag 14. Mai 2018, 15:56
Guten Tag,
mir liegt ein interessanter Sachverhalt vor und ich hätte dazu gerne Meinungen:
Die Geschäftsführung trifft sich mit der IG Metall und dem Arbeitgeberverband zu Verhandlungen über:
- Verlagerung nach Rumänien
- 5 Stunden Mehrarbeit
- Reduzierung der Leiharbeiter
- Rennregelung (mit Abfindung)
Zeitnah gibt es eine Überprüfung der wirtschaftlichen Kennzahlen von einem externen Beauftragten der IG Metall.
Die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung wurde seitens der IG Metall verweigert, da es sich um eine Verhandlungskommission handele und deren Vertreter in einer Mitgliederversammlung gewählt worden seien.
Betroffen von den Maßnahmen sind 12 schwerbehinderte Mitarbeiter.
So nun zu meiner Einschätzung: Für mich ist die Haltung der IG Metall zweitrangig, denn der Arbeitgeber hat die Verpflichtung die SBV einzubeziehen! Dies unabhängig, was andere Gesprächs- bzw. Verhandlungspartner meinen.
Bin auf Rückmeldungen und Meinungen gespannt.
Grüße
Christian Vedder
mir liegt ein interessanter Sachverhalt vor und ich hätte dazu gerne Meinungen:
Die Geschäftsführung trifft sich mit der IG Metall und dem Arbeitgeberverband zu Verhandlungen über:
- Verlagerung nach Rumänien
- 5 Stunden Mehrarbeit
- Reduzierung der Leiharbeiter
- Rennregelung (mit Abfindung)
Zeitnah gibt es eine Überprüfung der wirtschaftlichen Kennzahlen von einem externen Beauftragten der IG Metall.
Die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung wurde seitens der IG Metall verweigert, da es sich um eine Verhandlungskommission handele und deren Vertreter in einer Mitgliederversammlung gewählt worden seien.
Betroffen von den Maßnahmen sind 12 schwerbehinderte Mitarbeiter.
So nun zu meiner Einschätzung: Für mich ist die Haltung der IG Metall zweitrangig, denn der Arbeitgeber hat die Verpflichtung die SBV einzubeziehen! Dies unabhängig, was andere Gesprächs- bzw. Verhandlungspartner meinen.
Bin auf Rückmeldungen und Meinungen gespannt.
Grüße
Christian Vedder