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Merkzeichen
Verfasst: Donnerstag 3. Mai 2018, 22:55
von meme
Muss ich meinem Arbeitgeber auch die Merkzeichen mitteilen, die ich habe ( G und B) , oder reicht der Grad der Behinderung
Re: Merkzeichen
Verfasst: Freitag 4. Mai 2018, 08:00
von matthias.günther
Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises ist ja der Nachweis für den Arbeitgeber bezüglich der Schwerbehinderteneigenschaft (§ 152 Abs. 5 S. 2 SGB IX). Damit werden dem Arbeitgeber auch die Merkzeichen bekannt.
Eine Kopie des Feststellungsbescheides muss und sollte dem Arbeitgeber NICHT vorgelegt werden!
SPAM
Verfasst: Montag 27. August 2018, 13:51
von anna12
Feststellungsbescheid sollte man eigentlich nicht vorlegen müssen.
LG, Alex
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Re: Merkzeichen
Verfasst: Montag 27. August 2018, 16:49
von albarracin_01
anna12: Noch mehr plumper Werbetroll