Potentielle Wähler aufsuchen
Verfasst: Mittwoch 28. März 2018, 07:56
Wie wir jetzt durch eine ausführliche Diskussion auf dieser Seite wissen, darf die Wählerliste von einem definierten Personenkreis eingesehen und die Namen der wahlberechtigten Schwerbehinderten notiert werden.
Frage: wie darf Kontakt zu den wahlberechtigten Schwerbehinderten bzw. den ihnen Gleichgestellten im Betrieb aufgenommen werden? Über e-Mail? Dürfen die Wahlberechtigten vor Ort aufgesucht werden? Da die jetzige Schwerbehindertenbeauftragte vermutlich eine Vorstellungsrunde der Kandidaten und Kandidatinnen (wie bei der letzten Wahl) ablehnt, müsste das ja aus Gründen der Chancengleichheit möglich sein.
Liege ich da mit meiner Ansicht richtig?
Frage: wie darf Kontakt zu den wahlberechtigten Schwerbehinderten bzw. den ihnen Gleichgestellten im Betrieb aufgenommen werden? Über e-Mail? Dürfen die Wahlberechtigten vor Ort aufgesucht werden? Da die jetzige Schwerbehindertenbeauftragte vermutlich eine Vorstellungsrunde der Kandidaten und Kandidatinnen (wie bei der letzten Wahl) ablehnt, müsste das ja aus Gründen der Chancengleichheit möglich sein.
Liege ich da mit meiner Ansicht richtig?