Hallo Zusammen,
ist es möglich, gleichzeitig SBV und Arbeitgebervertreter in Personalunion zu sein?
Gibt es hier vergleichbare Personen?
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich SBV bin und mir jetzt mein Arbeitgeber angeboten hat ihn in diesen Belangen zu vertreten (§ 98).
Auf Antworten (bitte auch die Integrationsämter) freut sich
Thomas Einfeldt
Arbeitgebervertreter
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Arbeitgebervertreter
Nein, niemals! Das ist ausgeschlossen wegen Interessenkollision. Das Amt der SBV und die Funktion des Beauftragten schließen sich aus nach Rechtsprechung und Fachliteratur. Würden Sie annehmen, wäre Ihr Wahl-Amt als SBV wohl automatisch erloschen. Vergl. auch VG Aachen vom 25.11.1999, 16 K 371/99.PVL, zum § 24 SchwbG in einem Feststellungsverfahren zur Wählbarkeit.Thomas hat geschrieben: Ist es möglich, SBV und Arbeitgebervertreter in Personalunion zu sein...?
Sie müssen sich daher entscheiden zwischen dem weisungsfreien Amt als SBV sowie der weisungsgebundenen Funktion als Beauftragter laut § 98 SGB IX: Beides zusammen geht nicht nach allg. Meinung.
Viele Grüße
Albin Göbel
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