Anhörung bzw. Einflussnahme der SBV bei Versetzungen
Verfasst: Donnerstag 1. März 2018, 10:20
Hallo,
ein Mitarbeiter mit Behinderung konnte in der alten Abteilung nicht mehr arbeiten, u.a. Erkrankung durch psychische Belastung (Schikane, Spott über die Behinderung, Benachteiligung). Nach einem Rechtsstreit und ärztlichen Attesten (Amtsarzt) wurde er temporär in eine andere Abteilung versetzt. Dort läuft alles gut.
Der Arbeitgeber hat nun beschlossen, den Mitarbeiter zukünftig wieder in der alten Abteilung einzusetzen.
Meine Fragen dazu:
- Hätte die SBV vor einer solchen Entscheidung angehört werden müssen?
- Kann die SBV eine (Rück-)Versetzung verhindern?
- Bleiben andere betriebliche Lösungen als ein weiterer Rechtsstreit zur Einklage eines leidensgerechten Arbeitsplatzes? Das langjährige Verfahren würde eine weitere gesundheitliche Belastung darstellen und solte vermieden werden.
Viele Grüße
ein Mitarbeiter mit Behinderung konnte in der alten Abteilung nicht mehr arbeiten, u.a. Erkrankung durch psychische Belastung (Schikane, Spott über die Behinderung, Benachteiligung). Nach einem Rechtsstreit und ärztlichen Attesten (Amtsarzt) wurde er temporär in eine andere Abteilung versetzt. Dort läuft alles gut.
Der Arbeitgeber hat nun beschlossen, den Mitarbeiter zukünftig wieder in der alten Abteilung einzusetzen.
Meine Fragen dazu:
- Hätte die SBV vor einer solchen Entscheidung angehört werden müssen?
- Kann die SBV eine (Rück-)Versetzung verhindern?
- Bleiben andere betriebliche Lösungen als ein weiterer Rechtsstreit zur Einklage eines leidensgerechten Arbeitsplatzes? Das langjährige Verfahren würde eine weitere gesundheitliche Belastung darstellen und solte vermieden werden.
Viele Grüße