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Einsatz der 1. und 2. Stellvertretung

Verfasst: Dienstag 27. Februar 2018, 11:49
von fazit
Hallo,
meine erste Stellvertretung 19,25 std. findet es immer ziemlich doof wenn er bei meiner Abwesenheit zur BR- Sitzung muss , da diese immer Mittwochs stattfindet und dies sein regulärer freier Tag ist.

Außerdem hat er einen sehr langen Anfahrtsweg.

Ist es möglich die 2. Stellvertretung ( Vollzeit) während meiner Abwesenheit und trotz Anwesenheit der 1. Stellvertretung , zur BR-Sitzung zu schicken , diese wohnt auch vor Ort und hat am Mittwoch nicht frei .
Gibt es da eine Möglichkeit , ich habe nix gefunden.
LG

Re: Einsatz der 1. und 2. Stellvertretung

Verfasst: Dienstag 27. Februar 2018, 13:47
von SchmeixFliege
Hallo fazit,

Ihre Angaben sind da etwas widersprüchlich.
fazit hat geschrieben:meine erste Stellvertretung 19,25 std. findet es immer ziemlich doof wenn er bei meiner Abwesenheit zur BR- Sitzung muss , da diese immer Mittwochs stattfindet und dies sein regulärer freier Tag ist.
fazit hat geschrieben:Ist es möglich die 2. Stellvertretung ( Vollzeit) während meiner Abwesenheit und trotz Anwesenheit der 1. Stellvertretung zur BR-Sitzung zu schicken , diese wohnt auch vor Ort und hat am Mittwoch nicht frei
Was nun, "anwesend" oder "freier Tag"?

Wenn Sie verhindert sind und Ihr erster Stellvertreter an diesem Tag frei hat (... Urlaub hat oder krank ist, etc.) und er dadurch ebenfalls verhindert ist, dann kann die zweite Stellvertretung Ihre Aufgabe wahrnehmen und an der BR-Sitzung teilnehmen.

Siehe auch den Beitrag von Ulrich.Römer, der in seinem Beitrag den Beitrag von downunder zitiert
oder
siehe auch BIH-Fachlexikon zu Stellvertretendes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, bei dem allerdings die Paragrafennummern auch noch nicht aktualisiert sind, denn in der Zwischenzeit hat sich z.B. die Paragrafennummer von § 94 SGB IX auf § 177 SGB IX geändert.

Re: Einsatz der 1. und 2. Stellvertretung

Verfasst: Mittwoch 28. Februar 2018, 10:59
von fazit
Ja stimmt ,blöd ausgedrückt. Die 1.Stellvertreung ist die Woche anwesend , außer an ihrem freien Tag, dem Mittwoch, wo die BR -Sitzung stattfindet. Ja die Beiträge hier, sowie BIH Fachlexikon hatte ich gelesen , war mir jedoch unsicher wie es sich bei einem regelmäßigen freien Tag der 1.Stellvertretung handelt., weil da von Urlaub , Krankheit etc. die Rede war .
Nun ist alles klar , herzlichen Dank. :)

AW: Einsatz der 1. und 2. Stellvertretung

Verfasst: Sonntag 4. März 2018, 17:02
von albin.göbel
fazit hat geschrieben:1. Stellvertretung... freien Tag, dem Mittwoch, wo BR-Sitzung stattfindet
Hallo, wird diese Verhinderungsvertretung durch den 2. Stellvertreter Mittwochs denn von je­man­dem angezweifelt, und wenn ja ggf. mit welcher Begründung?

Viele Grüße
Albin Göbel