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Rückwirkend Sonderurlaub
Verfasst: Montag 26. Februar 2018, 14:37
von acer
Hallo Zusammen, nach langen Kampf mit dem Landratsamt(ca.1,5 Jahre).
Haben wir es durchgebracht. das ein Kolleg als Schwerbehinderter mit 50%und Kennzeichen G eingestuft wurde.
Er wurde nun rückwirkend zum 06.09.2014 mit 50% eingestuft.
Hat er nun noch Anspruch auf den Sonderurlaub als SB rückwirkend am 06.09.2014. Oder kann er nur 2016 und
2017 den Sonderurlaub beantragen.
Danke für Eure Hilfe
Re: Rückwirkend Sonderurlaub
Verfasst: Montag 26. Februar 2018, 15:26
von albarracin_01
Hallo,
rückwirkenden Sonderurlaub für Schwerbehinderte gibt es nur, wenn dieser Sonderurlaub für jedes einzelne Jahr ausdrücklich geltend gemacht wurde - und zwar vor Ablauf des jeweiligen 31.12.
Hat der Kollege gar nichts geltend gemacht, ist auch 2016 und 2017 verfallen.
Wir haben dafür folgenden Formulartext für unsere Antragsteller entworfen:
"Sehr geehrte Frau
mein laufendes Verfahren zur Anerkennung als schwerbehinderter Mensch wird voraussichtlich in diesem Jahr nicht mehr rechtskräftig abgeschlossen. Aus diesem Grund mache ich hiermit höchstvorsorglich im Falle einer rückwirkenden Anerkennung als schwerbehinderter Mensch den Anspruch auf Zusatzurlaub für das Jahr xxxx gem. § 208 SGB IX geltend.
Über den endgültigen Ausgang des Verfahrens werde ich Sie zeitnah unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen"
Es ist ratsam, sich auf einer Kopie des Schreibens das Zugangsdatum bestätigen zu lassen.
Re: Rückwirkend Sonderurlaub
Verfasst: Montag 26. Februar 2018, 15:28
von SchmeixFliege
Auch wenn ein Anspruch auf Zusatzurlaub bereits in den Vorjahren durch rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderung vorhanden war, so kann er jedoch nicht rückwirkend beantragt werden. Der Anspruch auf Zusatzurlaub muss in dem jeweiligen Kalenderjahr geltend gemacht werden. Wenn man nach dem Wort "Zusatzurlaub" sucht, dann findet man hierzu über hundert Beiträge in diesen Forum. z.B.
hier
Leider kann man bei den Treffern nur die erste von insgesamt elf Seiten ansehen und nicht durch die einzelnen Seiten durchblättern.
Das sollte sich mal dringend ein Administrator ansehen.
oh, da war albarracin jetzt etwas schneller
BIH-Forum "schwächelt"
Verfasst: Montag 26. Februar 2018, 16:45
von albin.göbel
Forum "schwächelt"
"Leider kann man nur die erste von elf Seiten ansehen und nicht durchblättern. Das sollte sich mal ein Administrator ansehen!"
Liebe Techniker,
nicht nur bei der Suche, sondern auch im
SBV-Forum usw kann man zB. nur noch 25 von 297 Themen anschauen (folglich
weit unter 10 Prozent) seit einer Woche, bei der Suche teilweise noch viel weniger, da
.man (mobil) nicht mehr blättern kann.
Plötzlich ➔ fehlen die Schalter auch dort, um virtuell die einzelnen
Foren (SBV & BEM & Wahlen) durchzublättern: Da ist leider mit mobiler BIH-Version für Smartphones derzeit
nichts möglich; auch bei "Desktopversion" fehlen die Schalter?
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: Rückwirkend Sonderurlaub
Verfasst: Montag 26. Februar 2018, 17:27
von Ulrich.Römer
Vielen Dank für die Hinweise. Fehlersuche läuft.......
Re: Rückwirkend Sonderurlaub
Verfasst: Dienstag 27. Februar 2018, 09:15
von Ulrich.Römer
So, jetzt funktioniert alles wieder. Fehler hing mit einem Update unserer Software zusammen.