Nichteinhaltung der Inklusionsvereinbarung

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sbv56123

Nichteinhaltung der Inklusionsvereinbarung

Beitrag von sbv56123 »

Hallo Zusammen,
unsere Integrations- /Inklusionsvereinbarung wird in einigen Punkten nicht eingehalten.
Der Personalstellenleitung (gleichzeitig auch Beauftragter des Arbeitgebers) wurde dies mitgeteilt, reagiert aber nicht.
Rechtsschutz (für eine Ordnungswidrigkeitsverfahren) wurde beantragt - aber auch hier totale Ignoranz des Problems.
Was nutzt die beste Vereinbarung wenn sich keiner daran hält. Wie kann die SBV erreichen, dass sich an die Vereinbarungen gehalten wird?
SchmeixFliege

Re: Nichteinhaltung der Inklusionsvereinbarung

Beitrag von SchmeixFliege »

Hallo sbv56123,

nach § 166 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet mit der SBV und dem Betriebs-/Personalrat eine Inklusionsvereinbarung abzuschließen. Diese Vereinbarung muss auch eingehalten werden und kann prinzipiell auch von den Vertragspartnern eingeklagt werden. Aber das wäre nicht anzuraten, weil eine Inklusionsvereinbarung vom guten Willen des Arbeitgeber abhängig ist und der Arbeitgeber wohl auch einen Abschluss einer Inklusionsvereinbarung ablehnen könnte, wenn keine Einigung über den Inhalt erzielt werden kann. Außerdem kann diese Vereinbarung ja unter Einhaltung von Fristen auch wieder gekündigt werden. Sie können den Arbeitgeber hier also eigentlich zu nichts zwingen!

Ein Gang vor das Arbeitsgericht wird diesen guten Willen nicht befördern und sich ganz sicher auch sehr negativ auf zukünftige Vereinbarungen auswirken. Sie müssen mit allem Geschick auf eine Inklusionsvereinbarung hinwirken, die der Arbeitgeber auch wirklich mitzutragen bereit ist, sonst kommt dabei nichts heraus, was den schwerbehinderten Beschäftigten auch nützt.

Der Arbeitgeber hat sicherlich auch Gründe, warum er nun so handelt!
Versuchen Sie diese zu verstehen und alle Hindernisse für eine wirklich funktionierende Inklusionsvereinbarung gemeinsam mit dem Arbeitgeber und dem Betriebs-/Personalrat aus dem Weg zu räumen. Aber dazu müssen Sie Ihren verständlichen Ärger zuvor auch etwas runterschlucken.
Wenn Sie hierbei Hilfe oder Unterstützung benötigen, so können Sie das Integrationsamt (bzw. in Bayern das ZBFS-Inklusionsamt) auch einladen, sich an den Verhandlungen zu beteiligen.

Auf der BIH-Seite finden Sie auch eine FAQ zu Inklusionsvereinbarungen (früher Integrationsvereinbarungen) und eine Arbeitshilfe.

Viele Grüße
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