Vertraulichkeit von Arbeitnehmerdaten
Verfasst: Mittwoch 7. Februar 2018, 17:05
Hallo,
in meiner Frage geht es nicht um den Fall, dass Personalvertretungen generelle Missstände im Betrieb bearbeiten sollen und anonymisierte Beispiele angeben sondern um die Situation bei der Lösung eines Einzelfalles:
Betriebs- bzw. Personalräte und Schwerhindertenvertretungen (Vertrauenspersonen für SB) haben die Daten / Verfahren / Gespräche über Arbeitnehmer generell vertraulich zu behandeln. Hat ein Arbeitnehmer auch ein Anrecht darauf, dass auf seinen Wunsch zwischen den beiden Personalvertretungen keine Informationen über ihn ausgetauscht werden?
Zusatzfrage: Kann ein Arbeitnehmer verlangen, dass er über alle von der SBV über ihn herausgegebenen Informationen in Kenntnis gesetzt wird und ggf. Protokolle über ihn betreffende Gespräche zwischen SBV und Dritten einfordern? Ich denke da an sowas wie das "Informationsfreiheitsgesetz".
Rechtslage?
Viele Grüße
in meiner Frage geht es nicht um den Fall, dass Personalvertretungen generelle Missstände im Betrieb bearbeiten sollen und anonymisierte Beispiele angeben sondern um die Situation bei der Lösung eines Einzelfalles:
Betriebs- bzw. Personalräte und Schwerhindertenvertretungen (Vertrauenspersonen für SB) haben die Daten / Verfahren / Gespräche über Arbeitnehmer generell vertraulich zu behandeln. Hat ein Arbeitnehmer auch ein Anrecht darauf, dass auf seinen Wunsch zwischen den beiden Personalvertretungen keine Informationen über ihn ausgetauscht werden?
Zusatzfrage: Kann ein Arbeitnehmer verlangen, dass er über alle von der SBV über ihn herausgegebenen Informationen in Kenntnis gesetzt wird und ggf. Protokolle über ihn betreffende Gespräche zwischen SBV und Dritten einfordern? Ich denke da an sowas wie das "Informationsfreiheitsgesetz".
Rechtslage?
Viele Grüße