Seite 1 von 1

Vertraulichkeit von Arbeitnehmerdaten

Verfasst: Mittwoch 7. Februar 2018, 17:05
von bereh
Hallo,

in meiner Frage geht es nicht um den Fall, dass Personalvertretungen generelle Missstände im Betrieb bearbeiten sollen und anonymisierte Beispiele angeben sondern um die Situation bei der Lösung eines Einzelfalles:

Betriebs- bzw. Personalräte und Schwerhindertenvertretungen (Vertrauenspersonen für SB) haben die Daten / Verfahren / Gespräche über Arbeitnehmer generell vertraulich zu behandeln. Hat ein Arbeitnehmer auch ein Anrecht darauf, dass auf seinen Wunsch zwischen den beiden Personalvertretungen keine Informationen über ihn ausgetauscht werden?

Zusatzfrage: Kann ein Arbeitnehmer verlangen, dass er über alle von der SBV über ihn herausgegebenen Informationen in Kenntnis gesetzt wird und ggf. Protokolle über ihn betreffende Gespräche zwischen SBV und Dritten einfordern? Ich denke da an sowas wie das "Informationsfreiheitsgesetz".

Rechtslage?

Viele Grüße

AW: Vertraulichkeit von Arbeitnehmerdaten

Verfasst: Donnerstag 8. Februar 2018, 15:28
von Ulrich.Römer
Hallo bereh,
als Arbeitnehmer haben Sie nur Einfluss auf Ihre Zusammenarbeit mit der SBV - diese dürfen Sie ablehnen!
Die Beteiligungspflichten des Arbeitgebers sind dagegen nicht verhandelbar. So wird es zum Beispiel nicht möglich sein, dem Arbeitgeber für den Fall einer beabsichtigten Kündigung die Beteiligung der SBV zu untersagen. Allein schon deshalb, weil eine Kündigung ohne Beteiligung der SBV nach § 178 Abs. 2 SGB IX unwirksam ist.

AW: Vertraulichkeit von Arbeitnehmerdaten

Verfasst: Freitag 9. Februar 2018, 08:18
von bereh
Hallo Herr Römer,

danke für den Kommentar, aber es geht nicht um die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und SBV.

In den Personalvertretungsgesetzen habe ich einen Absatz gefunden: Die Schweigepflicht besteht nicht für [...] die Schwerbehindertenvertretungen gegenüber ihren Personalvertretungen. Man muss sich folglich für seinen Bereich das Personalvertretungsgesetz nehmen und dort nach 'Schweigepflicht' suchen.

Bleibt noch die Frage in wieweit der Arbeitnehmer informiert werden muss.

Viele Grüße

AW: Vertraulichkeit von Arbeitnehmerdaten

Verfasst: Freitag 9. Februar 2018, 09:48
von Ulrich.Römer
Hallo bereh,
nein, für eine grundsätzliche Unterrichtungspflicht des Arbeitnehmers gibt es im SGB IX keine Rechtsgrundlage.
Nur bei Anregungen und Beschwerden die an die SBV gerichtet sind, ist dann auch über den Stand und das Ergebnis zu unterrichten (§ 178 Absatz 1 Nr. 3 SGB IX).

AW: Vertraulichkeit von Arbeitnehmerdaten

Verfasst: Freitag 9. Februar 2018, 10:42
von bereh
Alles klar, danke!