SBV bei Reduzierung der personalführenden Dienststellen
Verfasst: Dienstag 6. Februar 2018, 13:13
Hallo,
ich bin örtliche SBV in einem Betrieb mit mehreren personalführenden Dienststellen und entsprechend auch mehreren SBV. Darüber hinaus gibt es eine GSBV. Es gibt auch eine entsprechende Anzahl von örtlichen Personalräten und einem Gesamtpersonalrat. Es kommen sehr konkrete Gerüchte auf, dass der oberste Personalchef alle personalführenden Dienststellen in einer personalführenden Dienststelle zusammenführen will, was grundsätzlich ja die Berechtigung für mehrere örtliche SBV`n und mehrere örtliche Personalräte entzieht. Das Ganze soll anscheinend noch vor der Wahl umgesetzt sein. Meine Fragen sind nun:
- was wird mit der restlichen Amtszeit der jetzigen örtlichen SBV?
- was bedeutet das für die Wahl?
- kann eine örtliche SBV einen "Verselbstständigungsbeschluss" (o.ä) wie ein Personalrat treffen?
- wie soll dann ein einziger SBV über 600 Schwerbehinderte betreuen ?
- bei entsprechender ständiger Heranziehung von Stellvertretern, können die ab 100 sbM auch freigestellt werden?
- hat das Integrationsamt in diesem Fall evtl. ein Mitsprache-/Widerspruchsrecht?
- gibt es irgendwelche Regeln innerhalb welcher Zeit ein sbM den SBV oder einen Stellvertreter persönlich (nicht Telefon/EMail) erreichen können muss?
Wahrscheinlich tauchen noch etliche andere Fragen auf. Aber es soll erst einmal reichen.
Für fundierte Antworten, möglichst mit Hinweisen auf Gesetze und Rechtsprechungen bin ich dankbar.
ich bin örtliche SBV in einem Betrieb mit mehreren personalführenden Dienststellen und entsprechend auch mehreren SBV. Darüber hinaus gibt es eine GSBV. Es gibt auch eine entsprechende Anzahl von örtlichen Personalräten und einem Gesamtpersonalrat. Es kommen sehr konkrete Gerüchte auf, dass der oberste Personalchef alle personalführenden Dienststellen in einer personalführenden Dienststelle zusammenführen will, was grundsätzlich ja die Berechtigung für mehrere örtliche SBV`n und mehrere örtliche Personalräte entzieht. Das Ganze soll anscheinend noch vor der Wahl umgesetzt sein. Meine Fragen sind nun:
- was wird mit der restlichen Amtszeit der jetzigen örtlichen SBV?
- was bedeutet das für die Wahl?
- kann eine örtliche SBV einen "Verselbstständigungsbeschluss" (o.ä) wie ein Personalrat treffen?
- wie soll dann ein einziger SBV über 600 Schwerbehinderte betreuen ?
- bei entsprechender ständiger Heranziehung von Stellvertretern, können die ab 100 sbM auch freigestellt werden?
- hat das Integrationsamt in diesem Fall evtl. ein Mitsprache-/Widerspruchsrecht?
- gibt es irgendwelche Regeln innerhalb welcher Zeit ein sbM den SBV oder einen Stellvertreter persönlich (nicht Telefon/EMail) erreichen können muss?
Wahrscheinlich tauchen noch etliche andere Fragen auf. Aber es soll erst einmal reichen.
Für fundierte Antworten, möglichst mit Hinweisen auf Gesetze und Rechtsprechungen bin ich dankbar.