Neuwahlen (Amtszeit)
Verfasst: Dienstag 6. Februar 2018, 10:00
Hallo zusammen,
ich wurde im Dezember 2017 zum Schwerbehindertenvertreter gewählt.Zu dieser Zeit waren 10 MA wahlberechtigt. Davor hatten wir keinen Vertreter.
Nach meinem Kenntnisstand müssen wir nicht noch einmal in der Regelwahlperiode (Oktober-November 2018) wählen, da wir davor keinen Vertreter hatte und die Zeit zwischen Wahlt und der Regelwahl 2018 unter 12 Monate beträgt.
- Was passiert jetzt wenn in Zukunft, die Anzahl der schwerbehinderten MA unter 5 sinkt ?
- Was passiert jetzt wenn vor der Regelwahl 2018 Oktober November, die Anzahl der schwerbehinderten MA unter 5 sinkt ?
Beträgt meine Amtszeit dann auch bis 2022 ?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüsse
ich wurde im Dezember 2017 zum Schwerbehindertenvertreter gewählt.Zu dieser Zeit waren 10 MA wahlberechtigt. Davor hatten wir keinen Vertreter.
Nach meinem Kenntnisstand müssen wir nicht noch einmal in der Regelwahlperiode (Oktober-November 2018) wählen, da wir davor keinen Vertreter hatte und die Zeit zwischen Wahlt und der Regelwahl 2018 unter 12 Monate beträgt.
- Was passiert jetzt wenn in Zukunft, die Anzahl der schwerbehinderten MA unter 5 sinkt ?
- Was passiert jetzt wenn vor der Regelwahl 2018 Oktober November, die Anzahl der schwerbehinderten MA unter 5 sinkt ?
Beträgt meine Amtszeit dann auch bis 2022 ?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüsse