Zuständigkeit bei Kontrolle
Verfasst: Mittwoch 31. Januar 2018, 11:40
Einer Kollegin ist durch das Integrationsamt ein Beschäftigungssicherungszuschuss erteilt worden .
Vor Ort ist mit dem Integrationsamt , der Kollegin, dem Vorgesetzten sowie mir geschaut worden , das der Betreuungsschlüssel von Betreuten bei der Kollegin niedriger angesetzt werden soll und sie somit mehr Zeit und Ruhe hat.
Die Kollegin hat Mitte Dezember nachgefragt ob der Zuschuss bewilligt sei , der Vorgesetzte verneinte.
Ich habe in der Personalabteilung nachgefragt, der Beschäftigungssicherungsschuss liegt dem Vorgesetzten seit Ende November vor und es ist bis jetzt noch nichts passiert.
Ich hatte beim Integrationsamt nachgefragt wer zuständig ist für eventuelle Kontrollen wenn es nicht rund läuft. Ich bekam die Antwort dafür sei der Integrationsfachdienst zuständig , ist dem so ?????
Ich hatte beim Vorgesetzten per Mail nachgefragt , bis jetzt noch keine Rückmeldung bekommen.
Herzlichen Gruß
Vor Ort ist mit dem Integrationsamt , der Kollegin, dem Vorgesetzten sowie mir geschaut worden , das der Betreuungsschlüssel von Betreuten bei der Kollegin niedriger angesetzt werden soll und sie somit mehr Zeit und Ruhe hat.
Die Kollegin hat Mitte Dezember nachgefragt ob der Zuschuss bewilligt sei , der Vorgesetzte verneinte.
Ich habe in der Personalabteilung nachgefragt, der Beschäftigungssicherungsschuss liegt dem Vorgesetzten seit Ende November vor und es ist bis jetzt noch nichts passiert.
Ich hatte beim Integrationsamt nachgefragt wer zuständig ist für eventuelle Kontrollen wenn es nicht rund läuft. Ich bekam die Antwort dafür sei der Integrationsfachdienst zuständig , ist dem so ?????
Ich hatte beim Vorgesetzten per Mail nachgefragt , bis jetzt noch keine Rückmeldung bekommen.
Herzlichen Gruß