rente mit 62

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acer

rente mit 62

Beitrag von acer »

Ein Kollege von mir möchte mit 62 in Rente gehen,
Er ist 50%SB. Hat 44 Jahre gearbeitet( er ist 1958 geboren).
Kann er ohne Abzug gehen?
Wenn ja, ab welchem Alter?
matthias.günther
Beiträge: 288
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

AW: rente mit 62

Beitrag von matthias.günther »

Beratung in Rentenfragen ist keine Aufgabe für die SBV, kann außerdem nach hinten losgehen bis hin zum Schadensersatz bei falscher Beratung... Dem Kollegen wäre zu empfehlen, sich das bei seiner Rentenversicherung mal durchrechnen zu lassen.
Zur Rente gibt es ansonsten allgemein einige Ausführungen im Fachlexikon der BIH (ABC Behinderung und Beruf).
acer

AW: rente mit 62

Beitrag von acer »

Es sollt e keine Beratung sein, nur allgemeine Information.
Früher konnte ein SB ohne Abzug früher aufhören ohne Abzug.
Warum nach der jetzigen Rentenreform nicht?
elschwoabos

AW: rente mit 62

Beitrag von elschwoabos »

Hi,

weil die Legislative dies so beschlossen hat.

Hardy
matthias.günther
Beiträge: 288
Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41

AW: rente mit 62

Beitrag von matthias.günther »

Regelaltersrente nach jetzigem Stand mit 67, für sbM ohne Abzüge mit 65. Also 2 Jahre früher... !
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: rente mit 62

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

als "allgemeine Information" für die Rente für Schwerbehinderte reicht der Verweis auf § 236a SGB VI

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236a.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Die Rente für "besonders langjährige Versicherte" nach § 236b SGB VI
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236b.html" onclick="window.open(this.href);return false;
bringt für Schwerbehinderte keine Vorteile und kann auch nicht vorgezogen mit Abschlägen in Anspruch genommen werden.

Und das hier
Regelaltersrente nach jetzigem Stand mit 67, für sbM ohne Abzüge mit 65. Also 2 Jahre früher... !
gilt erst ab Jahrgang 1964

Alles Weitere kann man dann bei den Beratungsstellen der DRV bzw. Knappschaft erfragen.

Wenn der schwerbehinderte Mensch seine Schwerbehinderung dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt hat, wird dies auch bei der Rentenauskunft berücksichtigt
&Tschüß
Wolfgang
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