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Integrationsprojekte §132 SGB IX

Verfasst: Dienstag 30. Januar 2018, 14:59
von nafetski
Hallo, eine allgemeine Frage: Was sind Integrationsprojekte nach §§132ff SGB IX?
Wie kann ein Arbeitgeber anerkannt werden?

Was ist ein von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des §71 Abs. 3 geführter Integrationsbetrieb?
Zählt die Caritas als gemeinnütziger Verein/Gesellschaft dazu?

Gibt es die Regelungen nach dem Bundesteilhabgesetz noch?
Wir überlegen, ein Projekt auf die Beine zu stellen.
Mit herzlichen Grüßen
Nafetski

AW: Integrationsprojekte §132 SGB IX

Verfasst: Mittwoch 7. Februar 2018, 09:17
von Ulrich.Römer
Hallo nafetski,
als Inklusionsunternehmen gelten nach SGB IX § 215 ff. Unternehmen, bei denen 25-50 % Mitarbeitende mit Behinderung beschäftigt sind. Sie sind jedoch reguläre Marktteilnehmer, die allein durch die Qualität ihrer Dienstleistungen und Produkte überzeugen müssen.
Über Inklusionsunternehmen in Baden-Württemberg gibt es dazu viele Informationen auf einer eigenen Homepage http://www.iubw.de" onclick="window.open(this.href);return false; und in der Broschüre KVJS-Spezial Inklusionsunternehmen 2017
Über Voraussetzungen, Fördermittel und alle weiteren Details berät Sie individuell Ihr örtlich zuständiges Integrationsamt.

AW: Integrationsprojekte §132 SGB IX

Verfasst: Freitag 9. Februar 2018, 07:33
von SchmeixFliege
Mit Inkrafttreten der nächsten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes zum 1.1.2018 hat sich die Paragraphennummer von § 132 ff SGB IX auf § 215 ff SGB IX geändert. Auch die bisherige Bezeichnung "Integrationsprojekte" wurde vom Gesetzgeber durch "Inklusionsbetriebe" ersetzt und außerdem hat sich die Mindestanzahl der zu beschäftigenden schwerbehinderten Menschen auf 30 % erhöht. Meist sind hier jedoch noch die veralteten Angaben in den Publikationen zu finden.
Wenn Sie hierzu mehr wissen wollen, dann finden Sie vielfach auf den Webseiten der Integrationsämter in den einzelnen Bundesländern weitere Informationen. z.B. auch in Bayern.

Die Förderungen sind sehr attraktiv!

Wenn Ihre Überlegungen zu einer überzeugenden Geschäftsidee gereift sind und Sie auch über ein solides Finanzkonzept verfügen (in dem natürlich auch die zu erwartenden Zuschüsse des Integrationsamtes für Investitionskosten und Personalkosten enthalten sind), dann sollten Sie mit dem Integrationsamt bzw. in Bayern mit dem Inklusionsamt Kontakt aufnehmen, da Sie auch Zuschüsse für eine betriebswirtschaftliche Beratung erhalten können.