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Bewerber Gehörlos - Verschiebung des Bewerbungsgepräch möglich?
Verfasst: Donnerstag 25. Januar 2018, 09:20
von schwebi
Hallo,
mein Arbeitgeber hat für eine ausgeschriebene Stelle u.a. auch einen gehörlosen Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Der Termin findet am 30.01.2018 statt, wobei insgesamt 7 Bewerber eingeladen wurden.
Der Bewerber teilt nun mit, dass er zum genannten Vorstellungstermin keinen Gebärdendolmetscher gefunden hat und bitte um einen anderen Vorstellungstermin.
Meine Frage:
Muss der Arbeitgeber dem Bewerber einen weiteren Vorstellungstermin geben, oder liegt es allein in der Verantwortung des Bewerbers, alle Notwendigkeiten zu erledigen, um am Bewerbungsgespräch teilzunehmen.
M.E. ist es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, dass Bewerbungsverfahren solange zu verzögern, bis der Bewerber einen Gebärdendolmetscher gefunden hat, da ja die Stelle zeitnah besetzt werden muss.
Bitte um Rückmeldung, ob ich richtig liege, oder ob man dem Bewerber einen zusätzlichen Termin geben muss?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen
Hobsing
Bewerber gehörlos - Verschiebung des Bewerbungsgepräch möglich?
Verfasst: Donnerstag 25. Januar 2018, 15:03
von albin.göbel
schwebi hat geschrieben:Der Bewerber teilt nun mit, dass er zum genannten Vorstellungstermin keinen Gebärdendolmetscher gefunden hat und bittet um einen anderen Vorstellungstermin.
Hallo schwebi, sofern derartige Vorstellungsgespräche kurzfristig terminiert wurden, ist es nicht verwunderlich, wenn nicht sogar geradezu zu erwarten, dass kein Gebärdendolmetscher genau an diesem Tag zu dieser Uhrzeit in dieser Region
verfügbar ist.
Halte es daher u.U. für problematisch, den Gehörlosen allein aus diesem Grund "aus dem Rennen" zu werfen. Dies besonders dann, wenn sich der Gehörlose nachweislich sofort nach der Einladung intensiv um Gebärdensprachdolmetscher bemüht haben sollte.
Kritisch wohl auch dann, wenn der Termin einseitig vorgegeben wurde ohne Abstimmung zwecks Verfügbarkeit eines Gebärdensprachdolmetschers, was uU. als "rücksichtslos" bzw diskriminierend angesehen werden könnte. Das alles könnte dann "AGG-Kosten" verursachen! Siehe entsprechend auch
Diskussion von 2016 zum Bewerbungsverfahrensanspruch nach
Art. 33 Abs. 2 GG, der gleichermaßen bei Beamten- sowie Arbeitnehmerstellen besteht. Auch Bewerber gelten als Beschäftigte im Sinne des
§ 6 Abs 1 Satz 2 AGG.
Gibts dazu noch andere Meinungen?
Handelt es sich hier evtl. um eine Bundesbehörde iSd
§ 9 BGG? Oder Bundesland?
Viele Grüße
Albin Göbel
AW: Bewerber Gehörlos - Verschiebung des Bewerbungsgepräch möglich?
Verfasst: Freitag 26. Januar 2018, 07:19
von schwebi
Sehr geehrter Herr Göbel,
vielen Dank für den Wegweiser und bin dankbar dafür..
Ich merke mal wieder, wie schwer wir es als Schwerbehindertenvertreter als Einzelkämpfer haben, wenn wir in so viel verschiedenen Bereichen unsere Kenntnisse vertiefen müssen.
Mir war nicht bekannt, dass es so schwierig ist, einen Dolmetscher zu bekommen.
Ich habe wohl zu einfach gedacht.. vor allem, da der Bewerber bereits 45 Jahre alt ist und im Bewerbungsschreiben mitteilte, dass Kommunikation für Ihn trotz Gehörlos kein Problem sei.... Im Bewerbungsschreiben hat er auch nichts erwähnt, dass er einen Gebärdendolmetscher benötigt.
Ich werde darauf drängen, dass der Kandidat noch 2 Termine zur Auswahl bekommt. Zudem werde ich den Bewerber bitten, die Kostenübernahmeerklärung von der Agentur für Arbeit mitzuteilen, damit wir hier vor Ort in Bayern auch einen Gebärdendolmetscher organisieren könnten. Der Bewerber kommt aus einem weit weggelegen Bundesland!
Wir sind keine Bundesbehörde.. aber öffentlicher Dienst... ich habe mit der Agentur für Arbeit hier vor Ort besprochen, und wurde mir erklärt, dass die Agentur für Bewerbungsgespräche die Kosten in der Regel für den Gebärdendolmetscher übernehmen.
Vorerst mal vielen Dank und schönes WE
AW: Gebärdensprachdolmetscher
Verfasst: Freitag 26. Januar 2018, 14:51
von albin.göbel
schwebi hat geschrieben:... damit wir hier vor Ort in Bayern
Zur Vermittlung eines Gebärdensprach-
Dolmetschers in BY siehe zum Beispiel:
•
Vermittlungszentralen
•
Inklusionsamt Bayern
•
Vermittlungen Bayern
Viele Grüße
Albin Göbel