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Freistellung und kein Ende

Verfasst: Mittwoch 24. Januar 2018, 18:08
von hc
Guten Abend miteinander,

meine Teilfreistellung ist jetzt genehmigt.

Der Antrag auf Teilfreistellung wurde nach Genehmigung durch den Arbeitgeber heute dem Betriebsrat zur Zustimmung vorgelegt. Und jetzt kommt meine Frage: ist der Antrag auf Freistellung bzw. Teilfreistellung überhaupt mitbestimmungspflichtig im Sinne des BVG? Ich habe da noch nie irgendwas gelesen und auch keine Ahnung. Ich könnte jetzt ja auch sagen, ich bin froh, dass ich jetzt einen großen Schritt weiter bin und es kann mir egal sein, aber ich will es einfach genau wissen.

Kann mir dies jemand beantworten?

Ich wünsche allen einen schönen Abend und viele Grüße
hc

AW: Freistellung und kein Ende

Verfasst: Donnerstag 25. Januar 2018, 09:21
von albarracin_01
Hallo,

die Organisation der SBV-Arbeit - und dazu gehört auch die Frage der Freistellung - ist eine autonome Angelegenheit der SBV, bei der keine andere Arbeitnehmervertretung mitzubestimmen hat.
Es ist erst recht keine Maßnahme des § 99 BetrVG, da es sich nur um die Ausgestaltung des Ehrenamtes SBV handelt, nicht jedoch um eine Versetzung, Neueinstellung oder sonstige personelle Einzelmaßnahme.

AW: Freistellung und kein Ende

Verfasst: Donnerstag 25. Januar 2018, 09:40
von hc
Vielen Dank, lieber Wolfgang!
Das habe ich mir doch fast gedacht :-) Da ich aber sehr gut mit dem Personalrat zusammenarbeite, wollte ich nichts dazu sagen.
Ich wünsche noch einen schönen Tag!

AW: Freistellung und kein Ende

Verfasst: Freitag 26. Januar 2018, 13:12
von albarracin_01
Hallo,

ich hatte zwar übersehen, daß es hier um BPersVG geht, das ändert aber nichts an der Aussage, denn die Autonomie der SBV gilt natürlich auch im Personalvertretungsrecht.

AW: Freistellung und kein Ende

Verfasst: Donnerstag 1. Februar 2018, 15:30
von albin.göbel
Es gibt halt Personaler, die einen schicken zu wenig - und die anderen wie hier zu viel zum Personalrat.

;-) Letzteres sollte Sie nicht grämen, da eher "Luxusproblem", um das Sie manche SBV wohl beneidet.

Viele Grüße
Albin Göbel