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Betriebsvereinbarung zum BEM

Verfasst: Donnerstag 6. September 2012, 07:19
von stefan.thöner
Wir sind ein großer Backwarenhersteller und habe seit ein paar Jahren eine Richtlinie zum BEM die aber nicht eigehalten wird,es wird als Krankenrückkehr gespräch benützt und in keiner weise als möglichkeit Ursachen zu erkennen und lösungen zu finden.Meine Frage wie bringe ich den Arbeitgeber dazu sich mit uns, SBV und BR an einen Tisch zu setzen und über eine Betriebvereinbarung zu Verhandeln, der Arbeitgeber hat signalisiert das er darin keine Notwendigkeit sieht.

Betriebsvereinbarung zum BEM

Verfasst: Montag 10. September 2012, 13:26
von christoph.schöngart
Sehr geehrter Herr Thömer,

zunächst ist es ja bei den meisten Erkrankungen glücklicherweise so, dass nach der medizinischen Behandlung die Ausheilung erfolgt ist und keine weiteren negativen Einflüsse auf die Arbeit zu erwarten sind. Auch haben vielfach die Betroffenen wenig Bereitschaft, mit dem Arbeitgeber über irgendwelche Ursachen der Erkrankung zu sprechen, besonders wenn sie selbst überzeugt sind, dass die Sache erledigt ist. Nach meiner Erfahrung sollte man es in diesen Fällen auch dabei belassen, denn es besteht sonst schnell die Gefahr, dass an sich gut gemeinte Aktivitäten des Arbeitgebers oder der Interessenvertretungen missverstanden werden und BEM in der Folge abgelehnt wird (auch von weiteren Beschäftigten). Das Problem sind eher wiederkehrenden Erkrankungen oder Erkrankungen, welche sich in der Folge auf die Arbeitsfähigkeit auswirken können. Gibt es einen Einzelfall, bei dem es bezüglich der Wiedereingliederung Probleme gegeben hat? Hier könnte man dem Arbeitgeber am konkreten Beispiel aufzeigen, wie es besser hätte laufen können. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ist auch das Integrationsamt mit einzubeziehen und oft können Fördermöglichen genutzt werden.

Nun zu Ihrem Bestreben, eine Betriebsvereinbarung zum BEM zu erreichen. Verpflichtungen für den Arbeitgeber zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen gibt es meines Wissens nicht. Zunächst sehe ich es positiv, dass es in Ihrem Unternehmen eine Richtlinie zum BEM gibt und auch entsprechende Gespräche geführt werden. Was steht denn dort zur Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen drin? Nach § 84 (2) SGB IX ist der Arbeitgeber ja verpflichtet, diese in das BEM-Verfahren mit einzubeziehen. Wenn das nicht erfolgt, sollten Sie das schon gemeinsam mit dem BR beim Arbeitgeber einfordern. Solange der Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung keine "Vorteile" sieht, wird er wenig Interesse zeigen. Versuchen Sie ihm aufzuzeigen, was mit einer Vereinbarung im Betrieb besser laufen könnte (z.B. klare Festlegungen zu Verantwortlichkeiten und Abläufen, Einbeziehung Sachverständiger, Beantragung unterstützender Leistungen, im Fall der notwendigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ggf. schnelleres Verfahren beim Integrationsamt u.ä.).

Ich würde Ihnen auch empfehlen, das für Ihr Gebiet zuständige Integrationsamt anzusprechen. In unserem Zuständigkeitsbereich sind wir gern zu gemeinsamen Gesprächen mit Arbeitgeber, BR und SBV bereit, mit dem Ziel, das BEM im Betrieb noch besser zu gestalten. Bewährt hat es sich auch, wenn an Schulungsveranstaltungen des Integrationsamtes zum BEM die SBV und der Beauftragte des Arbeitgebers (§98 SGB IX) gemeinsam teilnehmen. Ihr Arbeitgeber ist sicher auch an einem positiven Image in der Öffentlichkeit interessiert. Erkundigen Sie sich doch mal bei den Reha-Trägern oder Ihrem Integrationsamt, ob es dort Prämierungen nach § 84 (3) SGB gibt. Vielleicht wäre das ein Einstieg für Ihre weiteren Aktivitäten beim Arbeitgeber.

Ich hoffe, dass ich damit Anregungen für Ihr weiteres Handeln geben konnte und wünsche guten Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Christoph Schöngart
Integrationsamt Cottbus
Tel. 0355/2893-546