Re: Welche Änderungen bringt das BTHG für die SBV?
Verfasst: Freitag 5. April 2019, 17:52
Der Gesetzgeber hatte durch Gesetzesänderungen ermöglicht, dass zeitgemäß Anträge auch online bei den Integrationsämtern gestellt werden können, siehe nachfolgenden Beitrag vom 4. April 2017
(... und der oben im Beitrag vom 4. April 2017 genannte § 87 wurde zwischenzeitlich zum § 170)
Gibt es weitere Integrationsämter, in denen nun ebenfalls die Möglichkeit geboten wird diesen oder einen anderen Antrag online (und verschlüsselt) stellen zu können?
Hessen hat innerhalb von vier Monaten diese neue Möglichkeit zu einer modernen Antragsstellung genutzt, siehe nachfolgenden Beitrag vom 7. August 2017Albin.Göbel hat geschrieben:Das SGB IX wurde geändert mit Wirkung vom 05.04.2017. Demnach kann künftig der Antrag auf Zustimmung des Integrationsamts auch elektronisch statt schriftlich erfolgen (§ 87 Abs. 1 S. 1 SGB IX*). Durch dieses Änderungsgesetz werden unnötige Bürokratie bzw. Formvorschriften in über 480 Paragraphen in über 180 Gesetzen und Verordnungen weiter abgebaut. Auch bei einer Reihe weiterer Paragraphen im SGB IX und Verordnungen zum SchwbR wurden nun endlich neben der Schriftform auch elektronische bzw. andere Formen zugelassen.
Seit dem Inkrafttreten am 5.4.2017 sind nun genau zwei Jahre verstrichen.Lawarna hat geschrieben:Hallöchen,
beim Integrationsamt Hessen kann man schon online die Zustimmung zur Kündigung beantragen
https://www.integrationsamt-hessen.de/f ... chutz.html
(... und der oben im Beitrag vom 4. April 2017 genannte § 87 wurde zwischenzeitlich zum § 170)
Gibt es weitere Integrationsämter, in denen nun ebenfalls die Möglichkeit geboten wird diesen oder einen anderen Antrag online (und verschlüsselt) stellen zu können?