Das kommt schon mal vor, aber er entscheidet nicht allein: Immerhin hat LAG Köln keine Rechtsbeschwerde zugelassen, also muss es im Ergebnis „sehr sicher“ gewesen sein. Im Übrigen teile ich die stichhaltige Antwort von Meggie zu dem SBV-Wahlrecht. Gruß, Jada Wasi
Neuwahl nach erfolgreicher Wahlanfechtung
Re: Neuwahl nach erfolgreicher Wahlanfechtung
Re: Neuwahl nach erfolgreicher Wahlanfechtung
Lag mit meiner Einschätzung über das BMAS daneben. Laut zuständigen Fachreferat des BMAS sind Fälle für vorzeitige Erlöschen nicht abschließend aufgelistet. Hierzu zählt auch Tod der Vertrauensperson oder erfolgreiche Wahlanfechtung der Wahl der Vertrauensperson. § 177 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 SGB IX sei sehr eng auszulegen und so zuverstehen, dass mit Wahl sowohl die Wahl der Vertrauensperson als auch die Wahl der Stellvertreter gemeint ist. Nur wenn kein Stellvertreter da ist, erfolgt die Neuwahl. Sonst rückt die 1. Stellvertretung nach bei Anfechtung der Wahl der Vertrauensperson bis zum Ende der Amtsperiode.Meggie hat geschrieben: ↑Samstag 7. Dezember 2024, 22:09Guten Abend Dani28,
naja – woher wissen Sie das? Vergleiche nur die im BIH-Wahlforum wörtlich zitierten bzw. sachkundigen Antworten jeweils aus dem Jahr 2022 zum Bsp. hier und hier aus dem zuständigen BMAS-Fachreferat Va2 speziell zu dem SBV-Wahlrecht …
Viele Grüße
Meggie
Das BMAS hat auch die gleiche Ansicht wie in BIH-Wahlbroschüre dargelegt.
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Neuwahl nach erfolgreicher Wahlanfechtung?
Danke für die Rückmeldung! Das schafft Klarheit. Damit ist die „gegenteilige“ Auffassung des BMAS von 1998 zu dem früheren SchwbG vom Tisch und hinfällig, wonach eine rkr. Anfechtung der Wahl einer VP z. B. stets auch die Wahlen aller Stellvertreter in allen Konstellationen umfasse – auch wenn z. B. nicht gesondert angefochten bzw. nicht kausal für_„Wahlergebnisse“ der Stv.
Viele Grüße
Annette