Schwerbehindertenversammlung - Antrag zur Abstimmung stellen

alice58

AW: Schwerbehindertenversammlung - Antrag zur Abstimmung stellen

Beitrag von alice58 »

Hallo Mado,

erstens muß ich hier erst mal festhalten, dass die SBV eine OneManShow (OneWomenShow) ist.
Gerne kann man sich auch auf das BetrVG und das BPersVG berufen, bringt aber nicht so viel. Denk bitte das die SBV kein Gremium wie der BR oder der Personalrat ist. Hier geht es m.E. darum was machen wenn?
Nun, ich halte das so: Ich rufe die Versammlung der gleichgestellten und schwerbehinderten KollegenInnen ein, und frage als erstes ab, ob Anträge zur Änderungen der Tagesordnung vorhanden sind, wenn ja, wird darüber abgestimmt und das ganze protokolliert. Sollte eine Diskussion gewünscht sein, die natürlich nicht den zeitlichen Rahmen sprengen sollte, so soll das auch sein. Wie letztendlich mit den Anträgen verfahren wird entscheidet einzig und allein die Vertrauensperson!
Und so wie ich das lese, gibt es ein Vertrauensschwund, wenn die Kollegin Ihren Antrag nicht der Vertrauensperson übergeben möchte (nicht´s gegen die VP)!!!!! Vielleicht sollte man(frau) erst mal da ansetzen. Letztendlich ist es an der Vertrauensperson (die sich mit den stellv. beraten) zu entscheiden, erstens: wie die Versammlung geführte wird, zweitens: Anträge in der Versammlung bearbeiten oder nicht, drittens: Abstimmen lassen oder nicht.

So das war mein erster Beitrag und meine Meinung dazu.

Gruß
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