magdalena.mayer hat geschrieben:Gibt es evtl. weitere Länder, die das schon jetzt anbieten?
Ja,
Budget für Arbeit (BfA) wird bereits in mehreren Ländern lange erprobt mit teils abweichenden Bezeichnungen, wobei sich die wohl mit großem Abstand erfolgreichste Variante aus Hamburg in dem Art. 1
§ 61 SGB IX durchgesetzt hat. In den folgenden
zehn Ländern sollen ähnliche Modelle mit unterschiedlichen Regelungen bereits als "Pionierprojekte" praktiziert bzw. erprobt werden, in BW, in BY, in SL jedoch anders benannt (ohne Gewähr für Vollständigkeit!)
"Die Einführung eines Budgets für Arbeit war in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen kein großer Erfolg. Die Vermittlungen über dieses Instrument liegen in Rheinland-Pfalz mit 250 Budgets im unteren dreistelligen Bereich, in Niedersachsen sind es – bei 30.000 Werkstattplätzen – nur 75 Budgets" laut
Newsletter 9/2014 von 53° Nord.
Dieses millionenschwere Förderprogramm (200 Millionen für die Jahre 2018 bis 2020) wird flächendeckend überall
bundesweit eingeführt ab dem Jahr 2018. "Deren Beschäftigungssituation ist alles andere als zufriedenstellend", so die Einschätzung von Kanzlerin Merkel. Diese unmittelbar arbeitsmarktbezogene
Verbesserung wird nach Expertenansicht als überaus sinnvoll und notwendig angesehen.
Die jährliche Übergangsquote aus
WfbM habe sich von jahresdurchschnittlich 0,16 Prozent (2002 bis 2006) auf später 0,32 Prozent erhöht (
ZB 2/2008) und werde je nach Quelle mit bis 0,6 Prozent angegeben (
BIBB 2016). Zu aktuellen Entwicklungen des BfA siehe auch
Newsletter 5/2017 Nr. 14 von 53° Nord. Fachbeitrag über Erfahrungen und Erfolgsfaktoren bei der Umsetzungen des Hamburger Budgets für Arbeit von
Grotemeyer in Klarer Kurs 1/2017.
Dabei wird angenommen, dass im Jahr 2018 zunächst 3.000 Personen, 2019 ca. 6.000 Personen und ab 2020 rund 9.000 Personen jährlich das Budget für Arbeit nutzen laut Begründung zum BTHG. Zu den Übergängen aus den WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt siehe auch die
Doku der Wissenschaftlichen Dienste des BT vom 06.02.2017, WD 6 - 3000 - 003/17.
Trotz des Arbeitgebervertrags und des Arbeitnehmerstatus bleiben die Budgetnehmer dauerhaft voll erwerbsgemindert und daher Rehabilitanden im Sinne der Eingliederungshilfe. Dies bedeutet, dass sie als solche ein
gesetzlich garantiertes
Rückkehrrecht in die WfbM besitzen.
Das Budget für Arbeit umfasst Lohnkostenzuschuss und die Aufwendungen für die erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Dieser Zuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts, maximal jedoch rund 1.200 Euro. Die Länder können auch einen höheren Betrag festlegen ...
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• BW (
Aktion 1000*)
• Bayern (
BÜWA)
• Bremen
• Hamburg
• Mecklenburg-Vorpommern
• Niedersachsen**)
• NRW-LVR - NRW-LWL
• Rheinland-Pfalz***)
• Saarland
• Schleswig-Holstein
Viele Grüße
Albin Göbel
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ZB 2/2008
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PM 6/2016
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LAG 2014