AW: Vertrauensperson im öffentlichen Dienst - Höhergruppierung
Verfasst: Freitag 15. Januar 2016, 15:12
Hallo Hobsing,
um es noch mal klar zu sagen:
Das Ehrenamt und seine Aufgaben dürfen kein Maßstab für eine Eingruppierung sein !!!
Ich weiß ja nicht, welche Literatur Du zur Verfügung hast, aber die Kommentierung ist eindeutig und es gibt da nicht viel zu diskutieren. Aus § 96 Abs. 1 (unentgeltliches Ehrenamt) und Abs. 4 (Lohnausfallprinzip) SGB IX folgt das eindeutig. Der Maßstab für die Vergütung der SBV-Tätigkeit ist einzig und allein die arbeitsvertraglich geschuldete berufliche Tätigkeit. Sonstige Zahlungen sind nur zulässig als Aufwandsentschädigung für tatsächlichen zusätzlichen Aufwand wie zB Reisekosten.
Bereits eine Aufwandspauschale, die höher ist als der "Durchschnitt der typischen Auslagen und Aufwendungen", ist unzulässig (Dau/Düwell/Joussen, SGB IX, Düwell, § 96 Rn 26).
Und weiter:
" Läßt sich eine Vertrauensperson durch Geldgeschenke ... begünstigen, so ist die Entgegennahme des Vorteils eine Amtspflichtverletzung. Sie gibt Anlass zur Amtsenthebung." (Dau/Düwell ... a.a.O.)
um es noch mal klar zu sagen:
Das Ehrenamt und seine Aufgaben dürfen kein Maßstab für eine Eingruppierung sein !!!
Ich weiß ja nicht, welche Literatur Du zur Verfügung hast, aber die Kommentierung ist eindeutig und es gibt da nicht viel zu diskutieren. Aus § 96 Abs. 1 (unentgeltliches Ehrenamt) und Abs. 4 (Lohnausfallprinzip) SGB IX folgt das eindeutig. Der Maßstab für die Vergütung der SBV-Tätigkeit ist einzig und allein die arbeitsvertraglich geschuldete berufliche Tätigkeit. Sonstige Zahlungen sind nur zulässig als Aufwandsentschädigung für tatsächlichen zusätzlichen Aufwand wie zB Reisekosten.
Bereits eine Aufwandspauschale, die höher ist als der "Durchschnitt der typischen Auslagen und Aufwendungen", ist unzulässig (Dau/Düwell/Joussen, SGB IX, Düwell, § 96 Rn 26).
Und weiter:
" Läßt sich eine Vertrauensperson durch Geldgeschenke ... begünstigen, so ist die Entgegennahme des Vorteils eine Amtspflichtverletzung. Sie gibt Anlass zur Amtsenthebung." (Dau/Düwell ... a.a.O.)