AW: Wahl überörtliche SBV - zwei Wahlberechtigte
Verfasst: Mittwoch 8. April 2015, 21:51
JA, der äußerst weitreichende BAG-Beschluss vom 23.07.2014, 7 ABR 61/12, ist gleichermaßen auch bedeutsam für die Wahlenen aller in § 22 SchwbVWO genannten überörtlichen Schwerbehindertenvertretungen in der Privatwirtschaft (GSBV + KSBV) und dem öffentlichen Dienst (GSBV + BSBV + HSBV) nach dem Schrifttum (Behindertenrecht 2015, Seite 22-26). Die Grundsätze des BAG-Beschlusses gelten demnach auch für Wahlen der Gesamtschwerbehindertenvertretung in der Privatwirtschaft und für die Gesamtschwerbehindertenvertretung im öffentlichen Dienst.miguel hat geschrieben:Gilt jetzt dieser BAG-Beschluss vom 23.07.2014 auch für die Wahl von Gesamtschwerbehindertenvertretung...?
Er ist außerdem darüber hinaus aus meiner Sicht gleichfalls relevant beispielsweise für die Wahlen der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der Richterschaft nach § 27 SchwbVWO. Wendet man die Grundsätze des BAG-Beschlusses konsequent an, dann muss auch hier förmlich gewählt werden, sofern keine räumliche Nähe besteht.
Viele Grüße
Albin Göbel