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Re: Fehlende SVB durch Niederlegung Amt
Verfasst: Mittwoch 21. August 2024, 12:18
von 2Paolo2
Hallo, wenn / solange es keine SBV im Amt gibt, kümmert sich der Betriebsrat / Personalrat um diese Belange. Viele Grüße
Fehlende SBV durch Amtsniederlegungen
Verfasst: Mittwoch 21. August 2024, 19:00
von jada.wasi
2Paolo2 hat geschrieben: ↑Mittwoch 21. August 2024, 12:18
.… wenn / solange es keine SBV im Amt gibt, kümmert sich der Betriebsrat / Personalrat um diese Belange.
Das ist so nicht richtig: Denn weder der Betriebsrat noch Personalrat haben die Befugnisse und Rechte einer SBV nach dem SGB IX. Gruß Jada Wasi
Re: Fehlende SVB durch Niederlegung Amt
Verfasst: Mittwoch 21. August 2024, 20:55
von 2Paolo2
Hallo jada.wasi,
mein Kommentar war so gemeint, dass sich der BR / PR auch um die Belange von Menschen mit Schwerbehinderung kümmern kann, wenn / solange es keine SBV geben sollte. Das andere trifft natürlich so zu wie von dir geschrieben.
Viele Grüße