„Freikauf“ von der Beschäftigungspflicht
Verfasst: Montag 24. April 2023, 13:30
Die Begründung für Abschaffung der Bußgeldregelung ist nicht mal ansatzweise „plausibel“: Marion „plappert“ da nur kritiklos die „Sprachregelung“ des BMAS (Griese) nach, die suggeriert, dass das Bußgeld vorgeblich lediglich für Null-Beschäftiger gelte selbst bei beharrlicher Pflichtverletzung. Ebenso durchsichtig Jens Beeck (FDP) und BDA.
Die Behauptung der Staatssekretärin Kerstin Griese, dass Bußgeld nur Totalverweigerer betreffe, ist falsch gemäß Dr. Michael Karpf! So offenbar auch NPM-SGB IX, 12. Auflage 2010, § 156 Rn 21 ff. Dieses haben wohl die Abgeordneten nicht gecheckt, wurden so wohl „über den Tisch gezogen“? Dusel, Hüppe und alle geladenen Sachverständigen haben es verstanden. Die Staatssekretärin und die Ampel leider nicht!
Und dass nur wenig Verstöße von der Bundesagentur für Arbeit verfolgt werden dürfte maßgeblich auch daran liegen, dass die Aufsicht im BMAS die völlig unzureichende Verfolgung duldet und nicht mal differenzierte Statistik nach den einzelnen Tatbeständen veröffentlicht – obwohl verfügbar, also wenig Tranzparenz: Hier vom „stumpfen Schwert“ daherzureden (so aber Griese) ist daher alles andere als überzeugend, sondern führt nur in die Irre. Richtig ist: Die Abschaffung des über 100-jährigen Bußgeldes ohne jede Not_ist der völlig falsche Weg zur Inklusion, weil ja längst nicht alle Arbeitgeber dazu freiwillig bereit sind, da unwillig bzw. weit verbreitet der gute Wille fehlt – trotz bundesweit flächendeckender Ansprechstellen für Arbeitgeber, welche schwerbehinderte Menschen beschäftigen wollen.
Selbst der eigene Beauftragte der BReg. hat dies empört abgelehnt als „nicht sachgerecht “ und politisch „falsches Signal“ Dieser weisungsfreie Beauftragte Jürgen Dusel ist Kenner der Materie, da zuvor bekanntlich ua. langjähriger Chef des Integrationsamts für das Land Brandenburg und Volljurist. Das BMAS und die Ampel scheinen noch immer beratungsresistent ggü. breitem Expertenrat und VdK. Nur Jens Beeck ist hoch zufrieden: »Eine glatte Eins dagegen gab es von Jens Beeck (FDP) für den Gesetzentwurf« mit Kahlschlag beim Bußgeld.
Die Behauptung der Staatssekretärin Kerstin Griese, dass Bußgeld nur Totalverweigerer betreffe, ist falsch gemäß Dr. Michael Karpf! So offenbar auch NPM-SGB IX, 12. Auflage 2010, § 156 Rn 21 ff. Dieses haben wohl die Abgeordneten nicht gecheckt, wurden so wohl „über den Tisch gezogen“? Dusel, Hüppe und alle geladenen Sachverständigen haben es verstanden. Die Staatssekretärin und die Ampel leider nicht!
Und dass nur wenig Verstöße von der Bundesagentur für Arbeit verfolgt werden dürfte maßgeblich auch daran liegen, dass die Aufsicht im BMAS die völlig unzureichende Verfolgung duldet und nicht mal differenzierte Statistik nach den einzelnen Tatbeständen veröffentlicht – obwohl verfügbar, also wenig Tranzparenz: Hier vom „stumpfen Schwert“ daherzureden (so aber Griese) ist daher alles andere als überzeugend, sondern führt nur in die Irre. Richtig ist: Die Abschaffung des über 100-jährigen Bußgeldes ohne jede Not_ist der völlig falsche Weg zur Inklusion, weil ja längst nicht alle Arbeitgeber dazu freiwillig bereit sind, da unwillig bzw. weit verbreitet der gute Wille fehlt – trotz bundesweit flächendeckender Ansprechstellen für Arbeitgeber, welche schwerbehinderte Menschen beschäftigen wollen.
Selbst der eigene Beauftragte der BReg. hat dies empört abgelehnt als „nicht sachgerecht “ und politisch „falsches Signal“ Dieser weisungsfreie Beauftragte Jürgen Dusel ist Kenner der Materie, da zuvor bekanntlich ua. langjähriger Chef des Integrationsamts für das Land Brandenburg und Volljurist. Das BMAS und die Ampel scheinen noch immer beratungsresistent ggü. breitem Expertenrat und VdK. Nur Jens Beeck ist hoch zufrieden: »Eine glatte Eins dagegen gab es von Jens Beeck (FDP) für den Gesetzentwurf« mit Kahlschlag beim Bußgeld.