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Offenbarungspflicht der Schwerbehinderung nach 6 Monaten

Verfasst: Donnerstag 26. Dezember 2024, 15:00
von jada.wasi
Tosa-SBV hat geschrieben: Freitag 20. Dezember 2024, 12:09 Dafür spricht, als Betrieb mit roten Zahlen, ggf. gesetzliche Ausgleichsabgabe zu minimieren.
Dass damit einerseits die „Ausgleichsabgabe“ ggf. reduziert werden könnte ist klar. Andererseits: Dieser verbreitet als viel zu gering kritisierte Ausgleich ist zudem voll von der Steuer absetzbar. Und der Zusatzurlaub verfällt, solange der sbM seinen Status nicht angibt. Bin gespannt, ob‘s noch andere Meinungen dazu gibt. Gruß Jada Wasi