Seite 2 von 2

Re: SBV-Wahl

Verfasst: Dienstag 19. Juli 2022, 08:53
von Spoler
Von einer generellen Zuständigkeit der HSBV für dann alle Ebenen zu sprechen, da wäre ich vorsichtig.

Bei Düwell heißt es dazu: "Es gilt der Grundsatz, dass die besondere GSBV und die Stufen-
vertretungen nur auf ihrer Ebene für die Angelegenheiten, die nur auf dieser Ebene oder Stufe
geregelt werden können, tätig werden dürfen, sog. Grundsatz der Ebenen bezogenen Aufgaben-
trennung.
Düwell, Anmerkung 32 zu § 180 SGB IX, 5. Auflage".

Re: SBV-Wahl

Verfasst: Dienstag 19. Juli 2022, 09:48
von albarracin
Sorry Spoler,

aber Du solltest zumindest die Kommentierung zu § 180 Abs. 1 Satz 1 komplett lesen und nicht nach dem 1. Halbsatz aufhören.
Denn Abs. 6 Satz 1 regelt im ersten Halbsatz die Aufgabenabgrenzung, wenn es örtliche SBVen und eine GSBV gibt. Dies kommentiert Düwell in LPK-SGB IX, § 180 Rn 32 - 36.
Der zweite Halbsatz des Abs. 6 Satz 1 regelt aber eindeutig die nahezu vollständige Ersatzzuständigkeit der GSBV, wenn es keine örtliche SBV gibt und das kommentiert Düwell a.a.O. in den Rn 37 - 40.
Deswegen hat das von Dir gepostete Zitat erst mal nichts mit Ersatzzuständigkeit zu tun.

Und auch, wenn wir von einer GSBV geschrieben haben und nicht, wie Du gepostet hast von einer
HSBV
,
gilt die Ersatzzuständigkeit bei einer SBV-losen Dienststelle gem. § 180, Abs. 6 Satz 2 u.a. auch für die HSBV.

Re: SBV-Wahl

Verfasst: Dienstag 19. Juli 2022, 10:15
von Spoler
Hallo Wolfgang,

stimmt, den Schuh muss ich mir anziehen.

Ich verfahre insofern nach dem alten Adenauer-Motto: "Wer hindert mich daran, schlauer zu werden!" ;)

Viele Grüße in die Runde

Re: SBV-Wahl

Verfasst: Dienstag 19. Juli 2022, 10:48
von albarracin
"Wer hindert mich daran, schlauer zu werden!"
:idea:

Wie wahr, manchmal schießt man halt einen Bock, wenn man zu schnell aus der Hüfte zieht ... ;) ;) ;), dürfte schon jedem hier und in anderen Foren passiert sein.

Re: SBV-Wahl

Verfasst: Dienstag 19. Juli 2022, 15:36
von Legue
Bei der letzten Wahl war ich einziger Kandidat und die Wahl wurde per Briefwahl durchgeführt. Wir haben 24 Kollegen/innen mit GdB 50 oder gleichgestellt, die einzelnen Filialen sind räumlich weit auseinanderliegend. Kann wieder eine Briefwahl durchgeführt werden ? Wer ist für die korrekte Durchführung verantwortlich ? Wahlvorstand ? Kann ich den Wahlvorstand bestellen ?
Gibt es etwas was ich dringen beachten muss ?

Re: SBV-Wahl

Verfasst: Dienstag 19. Juli 2022, 15:56
von albarracin
Hallo Legue
Kann ich den Wahlvorstand bestellen ?
Du kannst nicht nur, Du musst gem. § 1 Abs. 1 SchbVWO einen WV bestellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__1.html

Das gesamte weitere Vorgehen beschließt dann der WV im Rahmen der Vorschriften der SchwbVWO

Re: SBV-Wahl

Verfasst: Dienstag 19. Juli 2022, 16:06
von CVedder
Hallo Legue,

wir haben das ganze Procedere ja hier https://www.bih.de/integrationsaemter/sbv-wahl-2022/ zusammengefasst. Neben Erklär- oder auch Werbeclips diesmal auch Poster und nochmal verbesserte Unterlagen. Ich hoffe es findet Gefallen, ist tauglich für die Praxis und es findet sich keine (oder nur kaum Fehler bzw. strittige Auslegungspositionen ;) .

Fazit: Am Ende des Tages entscheiden die Personen welche sich mit den Wahlen auseinander setzen dürfen und letztlich die Wähler. Für die Zukunft wäre es eine Erleichterung, wenn der Gesetzgeber die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung vereinfachen und die Bürokratie und das Kleingedruckte endlich mal entflechten würde.


Viele Grüße
Christian Vedder

Re: SBV-Wahl

Verfasst: Montag 10. Oktober 2022, 15:41
von Nullbarriere
Danke nochmal an alle für die vielen Informationen! Diese waren für mich eine echte Unterstützung meiner Personalratsarbeit.