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Re: Kündigung

Verfasst: Freitag 5. Juni 2020, 18:08
von Manbo
Nein leider nicht!!
Habe ich bisher nie gebraucht!!

Re: Kündigung

Verfasst: Freitag 5. Juni 2020, 21:39
von albarracin_01
Hallo,

da haben Sie bisher an der falschen Stelle gespart, denn wenn man Rechtsschutz braucht, muß er bereits bestehen. Nachträglich geht da nichts.

Allerdings ist diese spezielle Sache nicht so schwer.
Die Klagefrist beim Arbeitsgericht beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen. Erkundigen Sie sich, welches Arbeitsgericht für Sie örtlich zuständig ist. Evtl. müssen Sie in diesen seltsamen Zeiten einen Termin vereinbaren.
Jedes Arbeitsgericht hat eine Rechtshilfestelle. Dort arbeiten Rechtspfleger*innen, die Rechtsuchenden beim Abfassen einer Klageschrift behilflich sind. Sie müssen das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers mitbringen und vortragen, daß Sie gegen diese Kündigung wegen fehlender Zustimmung des Integrationsamtes klagen wollen. Der/die Rechtspfleger*in wird dann für Sie die Klageschrift verfassen und den Eingang beim Gericht bestätigen.

Dann, im Laufe des Juli, müssen Sie rechtssicher und beweisbar vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung über den 31.07. hinaus verlangen mit Verweis auf die Kündigungsschutzklage. Dazu sollten Sie aber professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Schritt ist wichtig, falls der Arbeitgeber Sie nicht weiterbeschäftigen will. Denn dadurch entsteht ein Anspruch auf Vergütung auch über den 31.07. hinaus, wenn Sie den Prozess gewinnen.
Wenn Sie einer Gewerkschaft beitreten, haben Sie zwar für Verfahren (Rechtsschutz) auch eine "Wartezeit" von 3 Monaten, aber ab dem ersten Tag Anspruch auf Rechtsberatung. Im Rahmen einer Rechtsberatung wird Ihnen sicherlich ein Gewerkschaftsmensch bei der Abfassung einer solchen Geltendmachung helfen und Ihnen die notwendigen Schritte erläutern.

Re: Kündigung

Verfasst: Freitag 5. Juni 2020, 22:04
von Manbo
Danke für die Info!!

Re: Kündigung

Verfasst: Freitag 5. Juni 2020, 23:33
von Heidi Stuffer
Ich bin schwerbehindert und 59 Jahre alt. Kein Wort bezüglich Integrationsamt! Was mache ich nun am besten??
Hallo Manbo, diese Kündigung ist unwirksam (nichtig), weil ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts oder Inklusionsamts. Das gilt auch während der Corona-Pandemie. Vgl. auch verständliche Zusammenfassung der neuen Web-App mit Lehrvideo der BIH bzw. hier.

Tipp: Sofort möglichst Termin mit Fachanwalt machen wegen (fristgerechter) Klage gegen illegale Kündigung beim Arbeitsgericht: Begründung ist, dass Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts, § 168 SGB IX. Nachweise: Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie der Kündigung. Hinweis, dass dem Arbeitgeber Schwerbehinderung bekannt ist. Danach Termin mit Arbeitsagentur vereinbaren. Ich gehe davon aus, dass keine Ausnahme nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 Buchst. a) und Satz 2 SGB IX vorliegt?

Beste Grüße
Heidi Stuffer

Re: Kündigung

Verfasst: Sonntag 14. Juni 2020, 21:59
von Heidi Stuffer
Klageformulare während der Corona-Krise

Teils haben Arbeitsgerichte Muster-Formulare im Web veröffentlicht für "Kündigungsschutzklagen" als Service und Arbeitshilfe zur Rationalisierung und Vereinfachung. Ist auch geeignet für sbM:

Beispiel:
□ Ich habe einen Grad der Behinderung von __________, was der Beklagten bekannt ist. Es liegt weder eine Zustimmung des Integrationsamtes vor noch hat die Beklagte einen Antrag auf Zustimmungserteilung gestellt.

Beste Grüße
Heidi Stuffer

Re: Kündigung

Verfasst: Freitag 19. Juni 2020, 14:33
von Manbo
Hallo,

Kündigungsschutzklage ist eingereicht !!

Dann schauen wir mal was daraus wird!!

Bin sehr gespannt wie der Arbeitgeber darauf reagiert!

Re: Kündigung

Verfasst: Dienstag 23. Juni 2020, 20:34
von Heidi Stuffer
Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage normalerweise – wie lange in Corona-Zeiten?

Einschätzung eines Fachanwalts per Kurzvideo.

Beste Grüße
Heide Stuffer

Re: Kündigung

Verfasst: Montag 29. Juni 2020, 11:42
von MAhrens
Unbedingt in den VDK gehen!!
Die haben gute Anwälte und der Mitgliedsbeitrag ist gering.
Als Schwerbehinderter muss man nicht unbedingt eine Rechtsschutzversicherung haben.