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Re: --Dringend--
Verfasst: Donnerstag 22. November 2018, 08:18
von matthias.günther
mit Hilfe von Vollzugsbeamten, entweder der Polizei oder aber eines Gerichtsvollziehers
Und das ist, obwohl das alles legal und letztlich vom Arbeitgeber hinzunehmen und vom Einladenden zur Wahlversammlung zu beachten ist, eine nicht zu unterschätzende Hypothek auf das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber, mit der die SBV dann ihr Amt bzw. die neue Wahlperiode beginnen darf. Welcher Eindruck bleibt wohl beim AG "hängen"?
Das Nichterscheinen der Person in dem geschilderten Fall war da wohl das Beste, was passieren konnte.
Re: --Dringend--
Verfasst: Donnerstag 22. November 2018, 08:56
von albarracin_01
Guten Tag,
das hier
Welcher Eindruck bleibt wohl beim AG "hängen"?
muß letzten Endes egal sein.
Ein AG, der derart beratungsresistent ist, daß er eine solche Situation eskalieren läßt, wird auch sonst keinen wert auf Zusammenarbeit legen.
Und was entsteht im Umkehrschluss für ein Eindruck, wenn der AG von Anfang an die Botschaft bekommt, daß die SBV nicht ihre Rechte wahrnimmt?
Re: --Dringend--
Verfasst: Donnerstag 22. November 2018, 11:51
von matthias.günther
Hallo!
Es ging bei dem Zitat nicht darum, dass die SBV ihre Rechte nicht wahrnehmen soll - das sollte sie zweifellos tun! - , sondern mit welchen Mitteln der AN seine Rechte durchsetzen will. "muss egal sein" gibt es in der Sozialpsychologie leider nicht. Schöne Grüße vom Horn-Effekt.
Der betroffene MA hat nun hier zum Glück einen Weg gewählt, bei dem die betrieblichen Akteure ihr Gesicht wahren können. Man bleibt ja trotz des betrieblichen Mandats immer noch Beschäftigter des Unternehmen bzw. der Dienststelle.
Re: --Dringend--
Verfasst: Donnerstag 22. November 2018, 14:49
von SchmeixFliege
Recht hin oder her. Man darf sich nicht alles gefallen lassen und man muss auch dafür Sorge tragen, dass die Rechte der schwerbehinderten Menschen gewahrt sind. Allerdings, was nützt ein wenig bedeutsamer Sieg, der dann in eine Sackgasse bei der weiteren Zusammenarbeit führt?
Je schwieriger sich das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und der SBV gestaltet, umso mehr nimmt vermutlich auch die Wahrscheinlichkeit zu, dass der Arbeitgeber dann nach Möglichkeit auch versucht keine schwerbehinderten Menschen mehr einzustellen.
Re: --Dringend--
Verfasst: Freitag 23. November 2018, 10:16
von CVedder
Hallo zusammen,
vielen Dank für den Austausch und die unterschiedlichen Betrachtungen bzw. Blickwinkel. Im Kern kann man wohl zusammenfassen (so hoffe ich), dass es für ein Vertrauensverhältnis wenig förderlich ist, wenn die Lage zwischen SBV und AG eskaliert. Das wäre beim hier geschilderten Sachverhalt aber mit Sicherheit so.
Viele Grüße
Christian Vedder